Berichte
Kanzler Kurz bekräftigt wahrheitsgemäße Aussagen
Die Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft (WKStA) hat eine Anzeige von Abgeordneten der Opposition aufgegriffen und ermittelt gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz wegen des Verdachts der Falschaussage. Dies gab Kurz am Mittwoch vormittags im Bundeskanzleramt bekannt. Zugleich betonte der Kanzler, stets wahrheitsgemäß ausgesagt zu haben. Kritik übte Kurz an mancher Vorgangsweise im Ibiza-Untersuchungsausschuss.
Nach einer Anzeige durch die Opposition wird Sebastian Kurz als Beschuldigter bei der WKStA geführt. Knapp 40.000 Personen wurden bislang in Ermittlungsverfahren als Beschuldigte geführt, 471 davon verurteilt. Eine Beschuldigung ist schlicht der Ausdruck des Umstandes, dass die Staatsanwaltschaft aufgrund einer Anzeige ermittelt. Bei der Beschuldigung von Kurz geht es um die in der Anzeige der Opposition erhobene Behauptung, Kurz habe sich im Ibiza-Untersuchungsausschuss widersprochen. Dieser Darstellung trat Kurz gestern deutlich entgegen.
So nutzte der Kanzler den von ihm kurzfristig anberaumten Medientermin, um eine Klarstellung vorzunehmen:
- „Ich bin mir immer bewusst gewesen, dass der U-Ausschuss ein wichtiges Gremium ist, dem man Rede und Antwort stehen muss. Ich habe mich stets bemüht, mich bestmöglich zu erinnern und auch wahrheitsgemäße Angaben zu machen; zu Fragen, die jahrelang zurückliegen, zu Themenbereichen, die teils niemals meine Hauptzuständigkeit in der Regierung waren, zu Themenbereichen, die ich teilweise nur am Rande mitbekommen habe, wo ich nur informiert wurde, und insofern habe ich mich aus meiner Sicht immer redlich bemüht, auch dem U-Ausschuss Antworten zu geben, und hier mein Bestes getan.“
Die WKStA hat nun die Möglichkeit, bei einem Einzelrichter einen Strafantrag zu Erheben. Aufgrund des geringen Straftatbestands würde dieser vor einem Einzelrichter verhandelt. In diesem Fall wolle Kurz, wie er erklärte, umgehend die Möglichkeit wahrnehmen, vor dem Richter seine Sicht der Dinge darzulegen. Dies war bisher nicht möglich. Derzeit hat nur die Opposition ihre Sicht der Dinge hinsichtlich der Aussagen Kurz‘ gegenüber der Justiz dargelegt. Zu einer Gegendarstellung durch Kurz vor Justizstellen konnte es noch nicht kommen.
Kritik am Vorgehen im U-Ausschuss
Kurz selbst betonte gegenüber der Presse neuerlich, dass es sich nicht um einen Korruptionsvorwurf handelt, sondern um den Vorwurf von SPÖ und NEOS, er habe im Ibiza-U-Ausschuss eine falsche Aussage getätigt. Zugleich schilderte Kurz seine und anderer Personen Wahrnehmung der Vorgangsweise im Untersuchungsausschuss folgendermaßen:
- „Es ist so, dass – wie es politische Beobachter und Auskunftspersonen mitverfolgt haben – diesem Untersuchungsausschuss ganz bewusst mit Suggestivfragen, mit Unterstellungen, mit Annahmen als Vorgangsweise versucht wird, eine aufgeheizte Stimmung zu erzeugen. Parallel dazu wird dann sehr schnell versucht, einem das Wort im Mund umzudrehen. Es wird ständig der Versuch unternommen, Menschen irgendwie in eine Falschaussage hineinzudrängen. So habe ich das wahrgenommen, und ich möchte eine ehemalige Verfahrensrichterin zitieren, die diese Funktion zurückgelegt hat und meinte, jeder Mordverdächtige werde respektvoller behandelt als eine Auskunftsperson im im U-Ausschuss. So habe ich das auch erlebt. Und das ist keine angenehme Situation. Und ich glaube, jeder, der dort ist, weiß, dass er unter Wahrheitspflicht aussagt. Ich glaube, niemand hat ein Interesse daran, eine Falschaussage zu machen. Das ist logisch. Daher bemüht sich jeder, die Fragen dort bestmöglich zu beantworten. So habe auch ich das getan.“
„Ich glaube auch all das hilft nicht unbedingt der politischen Kultur in diesem Land“, schloss Kurz sein Bedenken über das Vorgehen der Opposition ab.
Die Tageszeitung „Der Standard“ beschreibt die Situation im Untersuchungsausschuss wie folgt: „Tatsächlich ist die Situation für Auskunftspersonen im U-Ausschuss oft schwierig, weil viele Fragen zu unterschiedlichsten Themen und zu Vorgängen in unterschiedlichsten Zeiträumen gestellt werden.“
Anzeigen gegen amtierende Politiker
Im Zuge der Tätigkeit der WKSta kommt es gelegentlich zu Anzeigen und folglich zu Ermittlungen gegen amtierende Politiker, so auch gegen Landeshauptleute und Bundeskanzler. Daran erinnerten Journalisten, etwa an die Ermittlungen gegen Bundeskanzler Werner Faymann oder gegen Kärntens Landeshauptmann Kaiser, die nach sechs Jahren schlicht eingestellt wurden.