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Causa „Waltraud“: Für Marchetti Sozialmissbrauch und Täuschung

Causa „Waltraud“: Für Marchetti lässt Rechtsstaat kein Selbstbestimmungsgesetz zu. Foto: iStock/Marrio31

Seit Tagen wird in Österreich eine Diskussion um den aktuellen Fall eines Geschlechtswechsels von Walter zu Waltraud geführt. Nun sorgt der Generalsekretär der Volkspartei, NR-Abg. Nico Marchetti, rund um die Causa „Waltraud“ für zwei Klarstellungen: erstens besteht in Österreich kein Gesetz zur Selbstbestimmung nach deutschem Vorbild existiere und zweitens ist das Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags, das in den Medien diskutiert wird, rechtlich nicht zulässig.

 

Der Generalsekretär betont, dass das österreichische Rechtssystem keinerlei Spielraum für ein Gesetz bietet, das eine willkürliche Änderung des Geschlechtseintrags ermöglichen würde. Er verwies darauf, dass das Innenministerium bereits Ermittlungen aufgenommen habe und bei Feststellung von Missbrauch harte Konsequenzen zu erwarten seien.

 

Marchetti: Es gilt Rechtsstaatlichkeit und nicht Willkür

„Waltraud wollte den Rechtsstaat vorführen – jetzt führt der Rechtsstaat Waltraud vor. In Österreich gilt Rechtsstaatlichkeit – nicht Willkür. Dass aus Walter zum Spaß Waltraud wird, spielt es in Österreich nicht. Unsere Rechtslage gibt ein derart absurdes Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags schlicht und ergreifend nicht her“, stellt Marchetti in einer Aussendung klar.  Wer meine, er könne durch einen inszenierten Geschlechtswechsel – von Mann zu Frau – früher in Pension gehen oder Haftbedingungen manipulieren, werde erfahren, dass der Rechtsstaat da nicht mitspielt. „Hier gilt null Toleranz. Das Innenministerium ermittelt und wird mit voller Härte gegen jeden Missbrauch unserer Systeme vorgehen“, so der ÖVP-General weiter.

 

Sozialmissbrauch und Täuschung

Marchetti bezeichnete den Vorgang als Sozialmissbrauch und Täuschung. Er fordert, die zugrunde liegenden ärztlichen Gutachten zu prüfen und die Verantwortlichen zu identifizieren. „Das ist ein Fall von Sozialmissbrauch und Täuschung. Jetzt ist es an der Zeit, die Gutachten zu prüfen und aufzudecken, wer hier betrogen hat. Innenminister Gerhard Karner hat diesbezüglich bereits wichtige Schritte eingeleitet. Der österreichische Rechtsstaat lässt sich nicht vorführen. Es gibt bei uns aus gutem Grund kein Selbstbestimmungsgesetz wie in Deutschland. Und das wird es mit der ÖVP auch nie geben.“

Damit stellt die Volkspartei klar, dass Rechtsstaatlichkeit und klare gesetzliche Vorgaben in Österreich Vorrang haben und dass ein derartiges Selbstbestimmungsgesetz nicht in den legislativen Rahmen passen würde.

Causa „Waltraud“: Für Marchetti lässt Rechtsstaat kein Selbstbestimmungsgesetz zu. Foto: iStock/Marrio31
Causa „Waltraud“: Für Marchetti lässt Rechtsstaat kein Selbstbestimmungsgesetz zu. Foto: iStock/Marrio31
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