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In 17 Antworten zur Energiewende
Für Österreichs Versorgung mit Energie gibt es eine Antwort auf Kriege, Krisen und Klimawandel: Erneuerbare Energie aus eigener Erzeugung. Das heißt: Mehr Stromproduktion sowie Ausbau der Netze und der Speicher. Genau das sieht das Erneuerbare-Ausbau-Beschleunigungsgesetz vor. Hier in 17 Antworten auf die konkreten Fragen.
Energiewende ist die Antwort
Die Bundesregierung hat noch vor Ostern ’26 den Entwurf für das Erneuerbare-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) vorgelegt. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer sprach bei der Präsentation von einem „Turbo für die Energiewende“. Und darum geht’s:

Photovoltaik: Eine Antwort auf Energiekrise, sagen Hattmannsdorfer und Zehetner. F: BMWET/Holey
Was sind die Ziele?
Die Ziele sind, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und Bürokratie abzubauen. Das schafft die Grundlage für eine sichere, leistbare und nachhaltige Energieversorgung. Österreich soll unabhängiger von Importen fossiler Energie werden. Eine verbesserte Raumplanung Flächen für Stromleitungen freihalten.
Antwort auf Bürokratie: Eine statt mehrerer Behörden ist zuständig. Foto: pixabay/99pixel
Was regelt das EABG konkret?
Das EABG bündelt und vereinfacht Genehmigungsverfahren für Projekte erneuerbarer Energien. Herzstück ist das konzentrierte Genehmigungsverfahren: eine zentrale Behörde prüft alle notwendigen Genehmigungen und entscheidet in einem Verfahren. Die Aufsplitterung auf mehrere Behörden entfällt.
- Verfahren werden strukturiert, beschleunigt und digitalisiert.
- Für Energieprojekte kann ein überragendes öffentliches Interesse festgelegt werden.
- Künftig können Trassenkorridore für Stromleitungen ausgewiesen werden.
Wofür gilt das geplante Gesetz?
Das EABG gilt für Produktion, Verteilung und Speicherung erneuerbarer Energien aus Wind, Sonne, Wasser oder Biomasse. Es gilt auch für Infrastruktur zur Energieübertragung (Stromleitungen) und für neue Technologien (Geothermie, Wasserstofferzeugung oder synthetische Gase).
Produktion und Verteilung von Strom sind im öffentlichen Interesse. Foto: K. Freidl/Pixelio.de
Wie trägt das EABG zur Klimaneutralität bei?
Das Gesetz trägt zu Klimaneutralität bei, indem es den Ausbau erneuerbarer Energien und Netzinfrastruktur beschleunigt. Anlagen gehen früher in Betrieb und fossile Energieträger werden schneller ersetzt. Dadurch sinken Emissionen. Die Versorgungssicherheit steigt.
Was ändert sich bei Genehmigungen konkret?
Statt mehrerer paralleler Verfahren bei unterschiedlichen Behörden gibt es künftig ein gebündeltes Verfahren bei einer zentralen Stelle. Je nach Größe des Projektes sind abgestufte Verfahrensarten vorgesehen, was diese beschleunigt.
Welche Rolle spielt die Umweltprüfung?
Das EABG ergänzt bestehende Umweltprüfungen, insbesondere die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Bestehende Umweltstandards bleiben erhalten. Prüfungen können vereinfacht werden, etwa in klar definierten Trassenkorridoren oder Beschleunigungsgebieten.

Standards im Umweltschutz bleiben, trotz be-schleunigter Verfahren. Foto: BML / A. Starsich
Was bedeutet „überragendes öffentliches Interesse“?
Das Gesetz stellt klar, dass der Ausbau erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Wichtige Energieprojekte sollen nicht an einzelnen, unverhältnismäßigen Hindernissen scheitern, sondern im Gesamtinteresse der Gesellschaft umgesetzt werden.
Welche Auswirkungen hat das auf Natur- und Landschaftsschutz?
Die Antwort: Der Natur- und Landschaftsschutz bleibt weiterhin ein zentraler Bestandteil von Genehmigungsverfahren. Schutzbestimmungen bleiben erhalten. Der Entwurf sorgt für klarere Kriterien und eine bessere Abwägung zwischen Klimaschutz und Naturschutz. Ziel ist es, beide Interessen in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen und Verfahren rechtssicherer zu machen.
Was sind Trassenkorridore und warum sind sie wichtig?
Trassenkorridore sind festgelegte Flächen für den Ausbau von Stromleitungen. Sie ermöglichen eine frühzeitige Planung. Dies verhindert, dass Infrastrukturprojekte durch spätere Nutzungskonflikte verzögert werden. Das beschleunigt den Netzausbau.
Welche Ziele verfolgt Österreich beim Ausbau erneuerbarer Energien?
Österreich will die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen bis 2030 deutlich auszubauen. Diese soll gegenüber 2020 um 27 Terawattstunden gesteigert werden. Jedes Bundesland muss dazu beitragen.
Wer ist für die Genehmigungen zuständig?
Grundsätzlich ist der jeweilige Landeshauptmann oder die Landeshauptfrau als zentrale Behörde zuständig. Bei bundesländerübergreifenden Projekten können auch Bundesbehörden zuständig sein.

Zügige Verfahren bei Einhaltung aller Standards stärken den Wirtschaftsstandort (im Bild: Kraftwerk Kaprun); Foto: Verbund Maxum
Was bedeutet der One-Stop-Shop konkret?
Der One-Stop-Shop bedeutet, dass alle Genehmigungen in einem Verfahren bei einer Behörde gebündelt werden. Projektwerber haben einen Ansprechpartner. Das reduziert Aufwand, vermeidet Doppelgleisigkeiten und verkürzt die Verfahrensdauer deutlich.
Wie profitieren Projektwerber vom EABG?
Projektwerber profitieren von klareren Abläufen, schnelleren Verfahren und höherer Planungssicherheit. Sie wissen frühzeitig, welche Anforderungen gelten und wie lange ein Verfahren dauert. Das erleichtert Investitionsentscheidungen und reduziert Risiken.
Wie stark werden Verfahren beschleunigt?
Die konkrete Dauer hängt vom jeweiligen Projekt ab. Insgesamt ist aber zu erwarten, dass sich Verfahren deutlich verkürzen – insbesondere bei kleineren und standardisierten Projekten. Ziel ist es, Verzögerungen von mehreren Jahren künftig zu vermeiden.
Warum ist das EABG auch wirtschaftlich wichtig?
Das EABG stärkt den Wirtschaftsstandort, weil es Investitionen erleichtert und beschleunigt.
Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf bestehende Verfahren?
Laufende Verfahren werden grundsätzlich nach der bisherigen Rechtslage weitergeführt, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Das EABG gilt für neue Projekte.
Was regelt das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), was das EABG?
Das EAG regelt die finanziellen Fördermechanismen und schafft wirtschaftliche Anreize für Investitionen in erneuerbare Energie. Es ermöglich Investitionen und definiert Ausbauziele.
Das EABG regelt Genehmigungsverfahren an und sorgt dafür, dass Projekte schneller umgesetzt werden können. Damit können Investitionen rascher realisiert werden.





