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Unterstützung für Armutsgefährdete verlängert

Beschlüsse im Sozialausschuss des Nationalrats: Die Unterstützung für armutsgefährdete Haushalte wird verlängert, bei der Pflege werden Qualitätskontrollen eingeführt. Foto: pixabay_Sabine Vaner

Die Unterstützungen für armutsgefährdete Haushalte werden verlängert, Pflegeleistungen verbessert. Dies gab der ÖVP-Abgeordnete Ernst Gödl nach einem entsprechenden Beschluss im Sozialausschuss des Nationalrats bekannt.

 

Befristete Unterstützung geht weiter

“Unterstützungsleistungen für armutsgefährdete Haushalte wie der ‘Wohnschirm’ und Sachleistungen für Schülerinnen und Schüler sind derzeit bis Ende 2026 befristet – diese Hilfsmaßnahmen werden nun bis 31. Dezember 2029 verlängert”, sagte Gödl Mittwoch nachmittags im Parlament in Wien.

Zu den Beträgen erklärte Gödl: “Konkret sollen für Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen ab dem Jahr 2027 rund 28 Millionen Euro jährlich und für Sachzuwendungen für Schülerinnen und Schüler weitere 15 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stehen.“

 

ÖVP-Abg. Ernst Gödl: Soziale Sicherheit und Qualität der Pflege. Foto: Zinner

ÖVP-Abg. Ernst Gödl: Soziale Sicherheit und Qualität der Pflege. Foto: Zinner

Wohnschirm hilft bei Mietschulden

Der sogenannte ‘Wohnschirm’ unterstützt Mieterinnen und Mieter, die aufgrund von Mietschulden von Wohnungsverlust und Delogierung bedroht sind, heißt es in einer Information aus dem ÖVP-Parlamentsklub. Für Schülerinnen und Schüler, die in Haushalten mit Sozialhilfe- oder Mindestsicherungsbezug leben, gibt es zweimal im Jahr Sachleistungen im Wert von 150 Euro, um Kosten für den Schulstart abzufedern.

 

Angehörigenbonus bis zum Monatsletzten

Auch im Pflegebereich sind wichtige Klarstellungen und Verbesserungen vorgesehen: “Die Novelle zum Bundespflegegeldgesetz sieht legistische Klarstellungen in Bezug auf den Angehörigenbonus vor. So soll etwa explizit festgelegt werden, dass der Anspruch mit dem Monatsletzten jenes Monats endet, in dem die Voraussetzungen für den Bezug des Bonus weggefallen sind, also die pflegebedürftige Person etwa verstorben ist oder die Einkommensgrenze überschritten wurde. Zudem wird festgelegt, dass die Auszahlung des Bonus bei verspäteter Antragstellung höchstens ein Jahr rückwirkend möglich ist.”

Um die Qualität häuslicher Pflege sicherzustellen, werden außerdem die Bestimmungen für Hausbesuche adaptiert. Konkret werden Qualitätskontrollen und das Angehörigengespräch vorgesehen.

“Die Gesetzesnovellen leisten damit einen wichtigen Beitrag zu sozialer Sicherheit, effizienter Verwaltung und einer nachhaltigen Weiterentwicklung des Pflegesystems”, so Gödl.

Beschlüsse im Sozialausschuss des Nationalrats: Die Unterstützung für armutsgefährdete Haushalte wird verlängert, bei der Pflege werden Qualitätskontrollen eingeführt. Foto: pixabay_Sabine Vaner
Beschlüsse im Sozialausschuss des Nationalrats: Die Unterstützung für armutsgefährdete Haushalte wird verlängert, bei der Pflege werden Qualitätskontrollen eingeführt. Foto: pixabay_Sabine Vaner