Innenpolitik
Ermittlungen gegen Kronzeugen Schmid
Die Staatsanwaltschaft Linz hat nun Ermittlungen gegen Thomas Schmid eingeleitet: Er soll falsch ausgesagt haben.
Kronzeugen zu Wahrheit und Vollständigkeit verpflichtet
Thomas Schmid ist damit der erste Kronzeuge, der als Beschuldigter geführt wird. Bekanntlich hat Schmid in gerichtlichen Verfahren um Postenbesetzung bei Finanzämtern als Kronzeuge der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ausgesagt. Kronzeugen sind – unter anderem – dazu verpflichtet, wahrheitsgemäß und vollständig auszusagen.

Hohes Interesse: Ermittlungen gegen Thomas Schmid. Foto: Screenshot oe24.at
Ermittlungen wegen falscher Beweisaussage
Thomas Schmid war Generalsekretär im Finanzministerium. Der jetzige Verdacht der Falschaussage bezieht sich auf die Aussagen von Schmid im laufenden Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger. In diesem Verfahren haben vier Beamte des Finanzministeriums den Aussagen Schmids rund um die Besetzung einer Leitungsfunktion am Finanzamt Rohrbach (OÖ) widersprochen. Daher wurde nun nach einer Sachverhaltsdarstellung von der Staatsanwaltschaft Linz gegen Schmid ein Verfahren wegen falscher Beweisaussage (§ 288 Strafgesetzbuch) eingeleitet.
Die Staatsanwaltschaft Linz hat zudem angeordnet, dass die Tonbänder dieser Zeugenaussagen vom Linzer Gericht nicht gelöscht werden dürfen.





