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Strikte Rückführungen sind beschlossene Sache
Mit breiter Mehrheit beschloss das Europäische Parlament in Straßburg das neue EU-System zur Rückführung von Drittstaatsangehörigen. ÖVP-Politiker begrüßten den von ihnen lange forcierten Schritt gegen illegale Migration und für geordnete Verhältnisse. Rückführzentren werden möglich.
Drei Jahre Verhandlungen über Rückführungen
Nach mehrjährigen Verhandlungen ist die Verordnung über Rückführungen „endlich unter Dach und Fach“, freute sich Lukas Mandl, Europaabgeordneter und Sicherheitssprecher der ÖVP im Europaparlament.
„Wir begrüßen die Entscheidung des Europäischen Parlaments“, postete Magnus Brunner, für Migration zuständiger Kommissar und wie Mandl einer der Verhandler.
Und ÖVP-Klubobmann Ernst Gödl bezeichnete die Zustimmung des Europäischen Parlaments zur EU-Rückführungsverordnung als „wichtigen Meilenstein für eine geordnete und konsequente Migrationspolitik in Europa“.
Breite Mehrheit im Parlament
Die Mehrheit fiel kräftig aus: von 666 Mitgliedern des Europaparlaments stimmten 418 für die Verordnung, 218 dagegen, 30 enthielten sich der Stimme.
Die Eckpunkte der Verordnung über Rückführungen:
- Personen mit einem Bescheid über Rückführung müssen mit Behörden kooperieren und die EU verlassen.
- Um Flucht oder Untertauchen zu verhindern, sind Inhaftierungen möglich.
- Eine Abschiebung in nicht zur EU gehörende Gebiete einschließlich Rückführungszenten ist möglich, wenn mit den jeweiligen Drittstaaten entsprechende Abkommen geschlossen wurden.
- Für Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, gelten strengere Vorschriften.





