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Keine Staatsbürgerschaft bei Terror-Verurteilung
„Eine Verurteilung aufgrund der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung muss ein absoluter Ausschlussgrund für die Verleihung der Staatsbürgerschaft sein.“ Mit diesen Worten begrüßt ÖVP-Klubobmann Ernst Gödl die Revision des Innenressorts gegen eine Staatsbürgerschaftsverleihung in der Steiermark.
Staatsbürgerschaft setzt Identifikation voraus
„Die österreichische Staatsbürgerschaft ist die stärkste und höchste Verbindung zu unserer Republik und setzt eine klare Identifikation mit Österreich, seinen Werten und seiner Rechtsordnung voraus“, stellte ÖVP-Klubobmann Ernst Gödl klar.
Der Fall des rechtskräftig zu 30 Monaten Haft verurteilten Syrers mit Asylstatus „ist zum Kopfschütteln“, meinte Gödl. Dieser hatte die Staatsbürgerschaft beantragt. Diese wurde zuerst verweigert, dann wurde diese Entscheidung durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Daraufhin entschied das Landesverwaltungsgericht positiv für den 29-jährigen syrischen verurteilten Straftäter. Die Kronen-Zeitung berichtete – und das Innenministerium legt Revision gegen die Verleihung der Staatsbürgerschaft ein.
Strenge Prüfung bei Terror-Gefahr
Das steirische Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung hat noch 2024 festgestellt, dass ein sicherheitsrelevantes Gefährdungspotenzial nicht ausgeschlossen werden kann. „Gerade in solchen Fällen muss der Maßstab besonders streng sein“, erläutert Gödl, zugleich Sicherheitssprecher seiner Fraktion. „Wer die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten will, muss eine positive Einstellung zu Österreich nachweisen und sich mit den Grundwerten unserer Republik identifizieren. Wenn es hier Zweifel gibt, dann ist es notwendig, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.“
Gesetz laufend überprüfen
„Der Fall zeigt, dass wir unser Staatsbürgerschaftsrecht laufend darauf überprüfen müssen, ob es den berechtigten Sicherheitsinteressen unseres Landes ausreichend Rechnung trägt. Die Bevölkerung erwartet sich zu Recht, dass Personen mit terroristischem Hintergrund nicht auch noch mit der österreichischen Staatsbürgerschaft belohnt werden. Gesetze müssen die Bürgerinnen und Bürger schützen und dürfen keine Entscheidungen ermöglichen, die das Vertrauen in den Rechtsstaat erschüttern. Deshalb braucht es nun eine konsequente rechtliche Prüfung und gegebenenfalls auch gesetzliche Nachschärfungen“, unterstreicht Gödl.





