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Klaus Fürlinger: So garantieren wir unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft
Die Regierungsparteien präsentieren einen Vorschlag für eine unabhängige Bundestaatsanwaltschaft. Der Gesetzesentwurf geht nun für neun Wochen in Begutachtung. Hier das Statement von ÖVP-Abgeordneten Klaus Fürlinger, Justizsprecher und Obmann des Justizausschusses aus dem Pressegespräch mit Justizministerin Anna Sporrer und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger.
Bundesstaatsanwaltschaft eine „große Reform“
So präsentierte Klaus Fürlinger, im Beruf Jurist, die „Vorstellung einer wirklich großen Strafprozessreform“ wörtlich:
„Für uns war es wichtig, in den Verhandlungen mit unseren Partnern ein ausgewogenes Ergebnis und einen Ausgleich zwischen dem Ziel, eine völlig unparteiliche Weisungsspitze einzusetzen und im Sinne des demokratischen Rechtstaats eine ausbalancierte Kontrolle durch das Parlament sicherzustellen. Dies ist mit dem vorliegenden Entwurf aus mehreren Gründen ganz gut gelungen:
Die drei Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft werden auf Vorschlag der Kommission vom Nationalrat gewählt.
- Bei Amtsantritt wird sich der neue Vorsitzende, der alle zwei Jahre wechselt, vor dem Nationalrat erklären und zweimal im Jahr vor dem Justizausschuss über die Tätigkeit der Staatsanwälte berichten.
- Die Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft können sich jederzeit an den Justizausschuss wenden und müssen von diesem angehört werden.
- Die neue Weisungsspitze ist dem Nationalrat rechtlich verantwortlich, es gibt auch gegen sie die Ministeranklage.
All diese Maßnahmen sichern den demokratischen Legitimationszusammenhang zwischen den gewählten Volksvertretern und der neuen unparteilichen Weisungsspitze. So garantieren wir eine unparteiliche, unpolitische und rechtlich korrekte Amtsführung.
Für uns war es auch von Bedeutung, dass der Zugang zum Amt des Bundesstaatsanwaltes offen für andere juristische Berufe ist. Dies wurde dadurch erreicht, dass auch justizexterne Experten – wie Rechtsanwälte oder Universitätsprofessoren – zu Mitgliedern der neuen unparteilichen Bundesstaatsanwaltschaft berufen werden können, sofern sie ausreichende Erfahrung im Strafrechtswesen aufweisen.
Uns war es auch ein Anliegen, dass zwischen den drei Koalitionspartnern vereinbart worden ist, dass die wichtigen Themen Stärkung der Beschuldigtenrechte und Garantie eines fairen Verfahrens unmittelbar angegangen und zeitgleich mit den Regelungen betreffend die Einrichtung der neuen unparteilichen Weisungsspitze für Staatsanwälte in Kraft treten können.
Geschätzte Vertreter der Medien, dies ist die größte Strafprozessreform seit über 20 Jahren, seit wir 2004 den Untersuchungsrichter abgeschafft und viele andere Dinge reformiert haben. Diesmal kommt eine maßgebliche verfassungsrechtliche Komponente dazu. Darum war es uns ein Anliegen, eine längere Begutachtungsfrist einzuräumen und nach den Ergebnissen der Begutachtung in den parlamentarischen Prozess einzutreten. Wir werden mit allen im Haus reden und versuchen, diese große Reform im Sinne einer maximalen demokratischen Legitimation möglichst einstimmig zu beschließen.“





