Parlament

Strafrecht für Korruption und Cybercrime verschärft

Im Justizausschuss der Parlaments wurden Änderungen zum Korruptionsstrafrecht, Cyber-Crime Delikten und dem UWG beschlossen. Foto: iStock/ studiocasper

Eine breite Mehrheit hat im Justizausschuss des Nationalrats einer Regierungsvorlage zur Erhöhung der Strafrahmen bei Cybercrime-Delikten und einer Verschärfung des Schutzes bei Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen zugestimmt. Weiters kommt es Ausweitungen im Korruptionsstrafrecht. Mit den Stimmen aller Fraktionen außer der NEOS erhielt der Gesetzesentwurf zum Korruptionsstrafrecht grünes Licht im Justizausschuss des Nationalrates.

 

Verschärfung bei Cybercrime-Delikten

Die vorgeschlagenen Änderungen im Strafgesetzbuch sollen den „erhöhten sozialen Störwert“ verschiedener bestehender Cybercrime-Delikte berücksichtigen. Vorgesehen ist eine deutliche Erhöhung der Strafdrohungen, um diesen Straftaten angemessen entgegenzutreten. Beispielsweise soll die Freiheitsstrafe für das Hacken von Computern von bisher sechs Monaten auf bis zu zwei Jahre erhöht werden.

Bei Cyber-Angriffen auf kritische Infrastruktur soll der Strafrahmen auf bis zu drei Jahre und im Falle einer kriminellen Vereinigung auf bis zu fünf Jahre angehoben werden.

 

Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen auch die Straftatbestände zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Hier ist ebenfalls eine Anhebung der Strafdrohungen geplant.

Zusätzlich sollen die Verletzung bzw. Auskundschaftung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen als Offizialdelikte ausgestaltet werden, um die geschädigte Person von Kostenrisiken zu befreien und ihr die Entscheidung über eine Strafverfolgung zu überlassen. Die Strafdrohungen für die Verletzung von Berufsgeheimnissen sollen ebenfalls angehoben werden. Umgesetzt wird das im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Die Zuständigkeit für das Hauptverfahren soll vom Bezirksgericht auf die Einzelrichter des Landesgerichts übertragen werden, um eine effizientere Abwicklung zu ermöglichen und das Spektrum an Ermittlungsmaßnahmen zu erweitern.

 

Ausweitung des Korruptionsstrafrechtes

Mit einer Regierungsvorlage soll die Strafbarkeit der Bestechlichkeit im Fall einer künftigen Amtsträgereigenschaft erweitert werden. Nicht nur eine aufrechte Amtsträgerschaft, sondern bereits die Positionierung als Person, die in Zukunft ein solches Amt bekleiden würde, kann eine Verantwortlichkeit im korruptionsstrafrechtlichen Kontext auslösen.

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