News
Reformpartnerschaft: 13 Vorhaben für einen „einfacheren, schnelleren und digitaleren“ Staat
„Verfassung und Verwaltung“ ist einer der vier Bereiche der Reformpartnerschaft. Unter Leitung von Staatssekretär Alexander Pröll konnten sich Bund, Länder und Gemeinden auf 13 Vorhaben einigen, die den Staat einfacher, schneller und digitaler machen sollen. Teile der Maßnahmen befinden sich bereits in Umsetzung.
Reformen bei Zuständigkeiten
Ein zentraler Punkt ist die Entflechtung von Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. So sollen etwa beim Jugendschutz und beim Glücksspiel künftig bundesweit einheitliche Regeln statt neun unterschiedlicher Landesgesetze gelten. Der innergemeindliche Instanzenzug wird abgeschafft. Für die Länder wurde unter anderem die Widmungskategorie sozialer Wohnbau verfassungsrechtlich abgesichert und das Spekulationsverbot für den geförderten Wohnbau ausgedehnt.
Bürokratieabbau durch Digitalisierung
Beim Bürokratieabbau setzt die Reformpartnerschaft stark auf Digitalisierung: Verpflichtende Barzahlungen oder mehrfach ausgedruckte Anträge sollen wegfallen. Nach dem Once-Only-Prinzip und über die Datendrehscheibe dadeX müssen Nachweise, die der Staat bereits hat, nicht erneut vorgelegt werden. Zudem soll eine einheitliche Gemeindedatenplattform entstehen. Über die Plattform GovTech Austria sollen digitale Lösungen einmal entwickelt und von allen genutzt werden. Verwaltungsstrafen werden künftig in einem bundesweiten Register zusammengeführt.
Mehr Möglichkeiten bei Gemeindekooperationen
Erleichtert werden auch Gemeindekooperationen: Gemeindeverbände können künftig leichter freiwillig etwa Lohnverrechnung, Personal oder Abgabeneinhebung gemeinsam organisieren. Volksbegehren sollen künftig zwei volle Jahre lang und digital unterstützt werden können.
Schnellere Verfahren
Bei den Verfahren gibt es mehrere Beschleunigungen: Die AVG-Novelle „Digitale Verwaltung“ wurde am 17. Juni im Ministerrat als Regierungsvorlage beschlossen – damit werden Anträge über Chatbots möglich und Standardfälle automatisiert erledigt. Bei großen Infrastrukturprojekten wie Bahnstrecken soll das Umweltverfahren bei einer Behörde gebündelt statt doppelt geführt werden. Seit 1. Jänner 2026 gilt zudem ein „Verfahrensturbo„: Bei Großverfahren ab 50 Beteiligten kann digital zugestellt werden. Auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird zehn Jahre nach ihrer Einführung modernisiert, und „totes Recht“ soll im Zuge einer Rechtsbereinigung abgeschafft werden.





