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Bildungsreform bringt „Personal aus einer Hand“ und einheitliche Standards
Die Reformpartnerschaft aus Bund, Länder und Gemeinden will im Bildungsbereich zersplitterte Zuständigkeiten bündeln. Mindestqualitätsstandards bei Elementarbildung sollen kommen.
Zuständigkeiten werden neu geregelt
Die Bildungsreform der Reformpartnerschaft zielt laut Einigungspapier von Dienstagnacht auf ein klarer strukturiertes, transparentes und leistungsfähigeres Bildungssystem ab. Bisher war das System von zersplitterten Zuständigkeiten, unklaren Verantwortlichkeiten und ineffiziente Entscheidungswegen geprägt, heißt es aus dem Bundeskanzleramt. Die jetzige Reform basiert auf drei Schwerpunkten: Der Entflechtung von Zuständigkeiten durch einen bundesweit einheitlichen Rahmen, mehr Effizienz in der Bildungsverwaltung sowie einer transparenten Finanzierung aus einer Hand.
Änderungen im Kindergarten
Bereits beim Kindergarten setzt die Reform an: Als erste Bildungseinrichtung soll der Kindergarten durch bundesweit einheitliche Mindestqualitätsstandards gestärkt werden. Etwa zu Gruppengrößen, Personalschlüssel und Mindestausbildung für Assistenzkräfte. Gesetzliche Grundlage soll ein Bundesqualitätsrahmengesetz im Verfassungsrang bilden.
Reform bringt „Personal aus einer Hand“
An den Schulen soll in Zukunft das Prinzip „Personal aus einer Hand“ im Mittelpunkt stehen. Statt der bisherigen Beschäftigung bei bis zu vier unterschiedlichen Dienstgebern werden einheitliche Personalkategorien geschaffen. Neben Lehrkräften unter anderem Unterstützungspädagogen, Schulpsychologen, Schulsozialarbeiter sowie Schulassistenzen. Schulleitungen sollen mehr Autonomie erhalten und flexibler auf diese Ressourcen zugreifen können. Ergänzend sollen Schulcluster attraktiviert und die digitale Schulverwaltung modernisiert und vereinheitlicht werden.





