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Gesetze werden fit für digitale Verwaltung
Gesetze werden digi-fit: Die Akten sollen laufen, nicht die Bürger. Daher wird die Digitalisierung in der Verwaltung fortgesetzt. Nun folgt ein Check, der die Eignung von Gesetzen und Regierungsvorhaben auf digitale Umsetzbarkeit prüft, kündigt Staatssekretär Alexander Pröll an.
Gesetze vor Beschluss prüfen
Im Zentrum des Checks stehen praxisnahe Kontrollfragen: Können Verfahren elektronisch abgewickelt werden? Können vorhandene Daten im Sinne des Once-Only-Prinzips wiederverwendet werden? Sind Barrierefreiheit, Datenschutz, Informationssicherheit, Automatisierungsmöglichkeiten und bestehende IT-Standards ausreichend berücksichtigt?

Staatssekretär Alexander Pröll: Weitere Reformen und Modernisierung im öffentlichen Dienst. Foto: BKA/Christopher Dunker
Check beginnt in Gesetzgebung
Mit dem Digi-Ready-Check steht den Bundesministerien ab sofort ein neues Instrument zur Verfügung, mit dem Gesetze, Verordnungen und wesentliche Regelungsvorhaben bereits in der Entstehung auf ihre digitale Umsetzbarkeit geprüft werden. Damit wird Digitalisierung künftig früher mitgedacht, nämlich dort, wo die Grundlage für spätere Verwaltungsverfahren gelegt wird: in der Legistik.
„Digitalisierung darf nicht erst beginnen, wenn ein Gesetz bereits beschlossen ist. Neue Regelungen müssen von Anfang an so gedacht werden, dass sie digital, effizient und bürgerfreundlich vollzogen werden können. Das ist ein weiterer Baustein zur Modernisierung der Verwaltung“, so Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll.
Folgen abschätzen
Für alle Regelungsvorhaben, für die eine Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA) zu erstellen ist, steht der Digi-Ready-Check nun in der WFA-Webanwendung zur Verfügung.
Zusätzlich wird geprüft, ob und wie Digitalisierung grenzüberschreitend funktioniert. Damit wird frühzeitig geklärt, ob neue oder wesentlich geänderte Regelungen Auswirkungen auf grenzüberschreitende digitale öffentliche Dienste haben. Österreichs Veraltung erreicht europäische Standards und kann digitale Leistungen über Behörden- und Ländergrenzen unterstützen. Anschlussfähigkeit österreichischer Verwaltungsverfahren an europäische Standards und unterstützt durchgängige digitale Services über Behörden- und Ländergrenzen hinweg, wie es der Interoperable Europe Act vorsieht.





