Berichte

Wie die Regierung Rechtsextremismus bekämpft

Innenminister Karl Nehammer Foto: BKA/ Florian Schrötter

„Ein scharfes Auge“ auf Rechtsextremismus in Österreich soll ein jährlicher Rechtsextremismusbericht werfen. Das beschloss die Regierung beim Ministerrat am Mittwoch. Der Bericht wird vom Innen- und Justizressort erstellt. Damit antwortet die Regierung deutlich auf jüngste Entwicklungen im rechtsextremen Bereich, immerhin kam es im vorigen Jahr bei Razzien zu Waffenfunden.

 

Mit „aller Entschlossenheit“ will die Regierung „Rechtsextremismus, Neonazismus und Rechtsrevisionismus“ entgegentreten. Das geht aus der Ministerratsvorlage zum Rechtsextremismus-Bericht hervor. Dieser wird für das aktuelle Jahr wieder erstellt um einen besseren Überblick über die rechtsextreme Szene in Österreich zu erhalten.

 

Rechtsextreme Szene besser untersuchen

Dass diese Szene immer vielfältiger und schwieriger zu überwachen wird, zeigt der aktuelle Verfassungsschutzbericht. Der Rechtsextremismus-Bericht soll nun also ansetzen, die „verschiedenen Gruppierungen, mit unterschiedlicher personeller Stärke sowie ideologischer Ausrichtung“, wie sie der Verfassungsschutzbericht nennt, besser zu untersuchen und damit auch bekämpfen zu können.

Bezug nimmt man im Ministerrat auch auf Razzien aus den vergangenen Monaten, aus November 2020 und Juli 2021, bei denen bei Akteuren des Rechtsextremen Spektrums Waffen gefunden worden. Dies sei „möglicherweise nur die Spitze des Eisberges“.

 

Nehammer klar „gegen jede Form von Extremismus“

Innenminister Karl Nehammer sprach sich in seinem Statement klar „gegen jede Form von Extremismus“ aus. „Rechtsextreme versuchen, unsere solidarische Gesellschaft zu spalten und mit ihrer rassistischen und antisemitischen Ideologie zu unterwandern“, so der Innenminister weiter. Das habe „in Österreich keinen Platz“.

Mit dem jährlichen Rechtsextremismus-Bericht „soll ein scharfes Auge auf die Netzwerke und Aktivitäten dieser staatsfeindlichen Gruppen“ geworfen werden“. Schlussendlich soll der Bericht „unsere Polizei bei der Bekämpfung des Phänomens unterstützen“, konkretisiert Nehammer.

Der Bericht wird jeweils zum 1. Oktober jeden Jahres für das vergangene Jahr veröffentlicht. Für das Jahr 2021 steht der erste Bericht an, der auch die Entwicklungen entlang der Corona-Pandemie berücksichtigt.