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324 Mio. Euro: So wird die Palliativ- und Hospizversorgung im Land ausgebaut

Der Bund verachtfacht (!) die finanziellen Mittel für die Palliativ- und Hospizversorgung bis 2024. - Foto: iStock/Obencem

Der Bund verachtfacht (!) die finanziellen Mittel für die Palliativ- und Hospizversorgung bis 2024. Die finanzielle Unterstützung des Bundes, die den Ländern zukommt, wird in die Betreuung und die Schaffung von bedarfsgerechten Angeboten für Erwachsene und Kinder in der Palliativ- und Hospizversorgung fließen.

 

Unkomplizierte & sichere Stütze

Die Hospiz- und Palliativversorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen umfasst die aktive Betreuung der körperlichen, psychisch-emotionalen, sozialen, kulturellen und spirituellen Bedürfnisse der Patienten. Aufgrund der zunehmenden Anzahl chronisch kranker Menschen wachst die Bedeutung der Hospiz- und Palliativversorgung.

Die Bundesregierung erklärte, eine „unkomplizierte und sichere Stütze“ für unheilbar kranke Menschen und ihre Angehörigen anbieten zu wollen. Aus diesem Grund wird die Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung auch für die Zukunft auf sichere Beine gestellt.

Konkret wird in einem ersten Schritt der flächendeckende Aus- und Aufbau sowie die Sicherung des laufenden Betriebs des Angebotes der Hospiz- und Palliativversorgung unterstützt.

 

Stufenweise finanzielle Aufstockung bis 2024

Ein Bekenntnis zum Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung wurde bereits im türkis-grünen Regierungsprogramm festgehalten. Die Regierung will die Bundesmittel bis zum Jahr 2024 mehr als verachtfachen. Die Aufstockung wird dabei stufenweise erfolgen. Konkret: 21 Mio. Euro im Jahr 2022, und in den beiden Folgejahren 36 Mio. beziehungsweise 51 Mio. Euro.

Weiters wird die Freiwilligenarbeit sowohl für die Betroffenen als auch für das System an sich gefördert. Das derzeit auch spendenbasierte System soll zu einem durch die öffentliche Hand geförderten System weiterentwickelt werden.

 

Warum gesetzliche Bestimmungen ändern?

Der VfGH hat entscheiden, dass Selbstbestimmung grundrechtlich geschützt ist, auch wenn es um den Tod geht. Das ausnahmslose Verbot der Hilfe beim Suizid wurde aufgehoben, in der vorgelegten Lösung ist die Straflosigkeit für klar umgrenzte Situationen vorgesehen.

Die Bundesregierung hat die Verpflichtung die Entscheidungen des VfGH umzusetzen. Man hat daher die Möglichkeit geschaffen, dass Menschen, unter bestimmten Bedingungen die Hilfe anderer in Anspruch nehmen dürfen, wenn sie ihr Leben beenden möchten.

Dabei sind der Bundesregierung besonders zwei Aspekte wichtig: Erstens, sicherzustellen, dass es hier keinen Missbrauch geben wird. Zweitens, dass der Staat die Aufgabe hat alles zu tun, um Betroffenen deutlich zu machen, dass es Alternativen zum Suizid gibt. Das Ziel muss es laut der Regierung sein, den betroffenen Menschen in den schwersten Situationen zu zeigen, dass sie Teil der Gesellschaft sind und ihnen Hilfe angeboten wird.

Mehr zu den gesetzlichen Bestimmungen finden Sie hier. Zur-Sache berichtete.