Bundesländer
Statistik bestätigt: Wien beherbergt 2/3 aller Mindestsicherungs-Bezieher in Österreich
In der Corona-Krise ist der Leistungsbezug bei der Mindestsicherung zwar dank umfangreicher Unterstützungsleistungen zurückgegangen. In Wien gibt es aber weiterhin eine „überdurchschnittlich hohe Bezugsquote“: Rund 2/3 aller Bezieher von Mindestsicherung in Österreich haben ihren Wohnsitz in Wien. Ein Grund dafür: Wien weigert sich bis heute sein Mindestsicherungsgesetz an den Bund anzupassen. Damit lebt Wien weiterhin im offenen Verfassungsbruch.
Mehr ausländische als österreichische Mindestsicherungsbezieher
Die Ausgaben der Länder und Gemeinden für die Mindestsicherung betrugen im Jahr 2020 insgesamt 959 Mio. Euro. Der Großteil der Mindestsicherungsbezieher (69 %) befand sich dabei in Wien.
Unter den Beziehern der Mindestsicherung in Österreich befanden sich laut Statistik Austria auch mehr Personen aus Drittstaaten als österreichische Staatsangehörige: 46 % der Bezieher sind aus Drittstaaten, 45 % mit österreichischer Staatsbürgerschaft. Zudem kamen noch 7 % EU-/EWR- und Staatsbürger aus der Schweiz hinzu. Bei 2 % der Bezieher ist die Staatsbürgerschaft unbekannt oder sie sind staatenlos.
Insgesamt waren 37 % aller Mindestsicherungsbezieher Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte.
Klare Worte kommen auch von der Wiener VP-Landesgeschäftsführerin, Bernadette Arnoldner: „Die aktuellen Zahlen der Statistik Austria unterstreichen unsere Forderung nach einer sofortigen Umsetzung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes. Sowohl in der Steiermark als auch in Kärnten wurde es mit Unterstützung der SPÖ mittlerweile umgesetzt. Fast zwei Drittel der Mindestsicherungsbezieher haben ihren Wohnsitz in Wien. Wir wollen Menschen aus der Armut herausführen und keine Anreize für staatliche Abhängigkeiten setzen.“
Wiener Stadtregierung lebt im „offenen und bewussten Verfassungsbruch“
Die Wiener Stadtregierung lebt laut Rechtsmeinungen nach wie vor im offenen Verfassungsbruch. So weigert sich die Stadtführung, das Wiener Mindestsicherungsgesetz den Bestimmungen des Sozialhilfe-Grundgesetzes (SH-GG) anzupassen. Ein im Mai 2020 erschienener Bericht der Volksanwaltschaft bestätigt das.
Die Volksanwaltschaft kritisiert in ihrem Bericht, dass „das Wiener Mindestsicherungsgesetz in jenen Bereichen, in denen es den grundsatzgesetzlichen Vorgaben immer noch nicht entspricht, seit 1. Jänner 2020 verfassungswidrig ist“ und weiter: „Es ist in rechtsstaatlicher Hinsicht mehr als bedenklich, wenn in Teilen verfassungswidrige Gesetze in Geltung stehen.“
Dass man somit im „offenen und bewussten Verfassungsbruch“ lebt, kritisierte die VP-Landtagsfraktion bereits nach dem Erscheinen des Berichtes der Volksanwaltschaft im Mai und forderte dabei auch die Wiener Stadtregierung auf, die „Kritik der Volksanwaltschaft ernst zu nehmen und die Missstände in der Verwaltung zu beseitigen.“ Zur-Sache berichtete.
VP-Stadträtin Arnoldner unterstreicht anhand der aktuellen Zahlen der Statistik Austria die Forderung an die Wiener Stadtregierung, das Sozialhilfe-Grundgesetz „sofort umzusetzen“.