Berichte

Die Plenarwoche: Mehr Budget und Prämie zum Comeback für Österreich

Dutzende Beschlüsse fasste der Nationalrat am Mittwoch und Donnerstag, zahlreiche galten den Corona-Hilfen. Foto: Parlamentsdirektion / Raimund Appel

Am Mittwoch und Donnerstag fanden Plenarsitzungen des Nationalrats statt. Schwerpunkte seitens der Regierungsfraktionen waren der Kampf gegen Corona, das Comeback für Österreich und die Beschäftigung im Land. Insgesamt werden planmäßig 41 Abstimmungen durchgeführt und 29 Beschlüsse gefasst. Zur Sache hat einen Überblick zu den Themen: 3,5 Milliarden Euro mehr für den Krisenbewältigungsfonds; KMU-Ausfallhaftungen bis zu 10 Millionen Euro; Vermeidung von 3 Millionen Tonnen CO2; Sprungbrett für 50.000 Langzeitarbeitslose.

 

Aktion Sprungbrett wird auf den Weg gebracht

Die Bundesregierung will mit dem Programm Sprungbrett bis Ende des nächsten Jahres 50.000 Langzeitarbeitslose wieder in nachhaltige Beschäftigung bringen. Das Programm umfasst ein Budget von vorläufig 300 Millionen Euro und startet im Sommer 2021. Der Fokus liegt auf Personen, die bereits vor der Krise langzeitarbeitslos waren oder spezielle Risikofaktoren wie Alter oder gesundheitliche Einschränkungen aufweisen. Die Schlüsselfaktoren des Programms sind eine umfassende Beratung und Unterstützung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, von Arbeitssuchenden sowie transparente Förderbedingungen. Mit dem Programm Sprungbrett schafft die Bundesregierung erstmals ein Gesamtkonzept für die Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen, das alle Seiten miteinbezieht, anstelle von Einzelmaßnahmen. Insgesamt sollen im Rahmen des ComebackPlans in den kommenden Jahren 500.000 Personen wieder in normale Beschäftigung kommen.

 

Budget wird Corona-Fit gemacht

Um die Corona-Krise in allen Bereichen bestmöglich zu meistern, bedarf es budgetärer Mehrausgaben. Im Jahr 2021 werden es 8,1 Milliarden Euro mehr sein, als geplant.
Die Bundesregierung ist seit Beginn der Krise bestrebt, die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bestmöglich abzufedern. Die Änderungen im Bundesfinanzgesetz 2021 betreffen unter anderem die Erhöhung des COVID-19- Krisenbewältigungsfonds von 1,5 Milliarden Euro auf 5 Milliarden Euro. Die Ermächtigung für die COFAG soll dahingehend adaptiert werden, dass zukünftig neben dem Fixkostenzuschuss auch andere wirtschaftliche Hilfsinstrumente im Rahmen der Überschreitungsermächtigung bedeckt werden können.

 

 

Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen

Zur Belebung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie des kulturellen Angebots der durch die Corona-Krise zum Erliegen gekommenen Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Kongressen soll der Finanzminister ermächtigt werden, für die Österreichische Hotel- und Tourismusbank im Einzelfall Haftungen von bis zu 10 Millionen Euro zu übernehmen. Diese Maßnahme soll bis 31. Dezember 2021 befristet werden, wobei die haftungsgegenständlichen Veranstaltungen und Kongresse bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführt werden müssen. Bereits bestehende Haftungen des Bundes in diesem Bereich sollen vom Außerkrafttreten nicht betroffen sein.

 

CO2 Senkung im Gebäudebereich

Rund 27% des Endenergieverbrauchs Österreichs wird für die Bereitstellung von Raumwärme, Warmwasser und Kühlung in Gebäuden aufgewendet. Somit kommt dem Gebäudebereich bei der Erreichung der klima- und energiepolitischen Zielsetzungen – neben dem Verkehrssektor – eine zentrale Rolle zu. Bis 2030 soll in diesem Bereich sozial- und wirtschaftsverträglich beim CO2-Ausstoß eine Reduktion um rund 3 Millionen Tonnen CO2 auf rund 5 Millionen Tonnen CO2 erreicht werden. Um dies bewerkstelligen zu können, muss der Bedarf an Energie zur Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser deutlich gesenkt werden. Dem Heizkostenabrechnungsgesetz kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Kernpunkt des Heizkostenabrechnungsgesetzes ist die Erfassung des Heiz- und Warmwasserverbrauchs für zentral beheizte Gebäude und die verbrauchsabhängige Verteilung eines überwiegenden Teils der hieraus entstandenen Kosten. Durch die Aufteilung der Kosten nach Verbrauch wird ein wesentlicher Anreiz für die Nutzer zur sparsamen Energieverwendung gesetzt.