Europa- & Aussenpolitik

3 Phasen für den Grünen Pass

Foto: iStock/ Vladimir Vladimirov

Der Grüne Pass bildet die Grundlage für die Öffnungen in allen Bereichen ab 19. Mai. Der Nachweis, wer geimpft, genesen oder getestet ist, soll ab 19. Mai in drei Phasen anlaufen. Die Details dieser Phasen haben Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Dienstag vorgestellt. Im Ministerrat wurden am Mittwoch die Details besprochen. Das Tourismusministerium hat eigens eine Website zur Information eingerichtet.

 

Phase 1: Nutzung von Bestehenden Nachweisen

Ab 19. Mai gelten als Zutritt für die Gastro, etc. noch bestehende Nachweise, wie etwa die Bestätigungs E-Mail einer Teststraße oder der Papier-Impfpass.

Beispiel: Zwei Personen verabreden sich zum Essen beim Lieblingswirt. Sie gehen davor in eine Teststraße. Die ausgedruckte Bestätigung oder des E-Mail am Handy mit dem negativen Testergebnis ist die „Eintrittskarte“ für den Lokalbesuch.

 

 

Phase 2: Erste digitale Nachweise

Anfang Juni sollen auch zusätzlich digitale Nachweise zum Einsatz kommen, das wird auch mit weiteren Öffnungsschritten einhergehen. Mit diesen „Zertifikaten“ in Form von QR-Codes wird damit der Grüne Pass national umgesetzt. Der Nachweis soll etwa digital unter gesundheit.gv.at abgerufen werden (mit Handysignatur) oder am jeweiligen Magistrat ausgedruckt werden können.

Wichtig ist, dass bisherige analoge Nachweise weiterhin gültig bleiben werden. Die digitalen Zertifikate wird es für Tests, Impfungen oder die Genesung geben.

Beispiel: Ein Paar plant einen Hotelaufenthalt. Beide haben bereits je eine Erstimpfung erhalten. Sie haben sich ihre Impfzertifikate mit ihrer Handy-Signatur unter gesundheit.gv.at heruntergeladen und am Handy gespeichert.  Ab dem 22. Tag nach Impfung reicht die Vorlage des Impfzertifikats beim Check-in im Hotel

 

Phase 3: Europäische Schnittstellen

Ende Juni werden die digitalen Zertifikate an die europäischen Schnittstellen angebunden. Damit wird eine EU-weite Überprüfbarkeit der entsprechenden Zertifikate sichergestellt. Damit sind die Zertifikate europaweit lesbar.

Beispiel: Deutsche TouristInnen kommen für den Sommerurlaub nach Österreich. Sie haben sich in Deutschland Zertifikate ausstellen lassen. Die deutschen QR-Codes sind beim Check per Prüf-App  oder Handy-Kamera auch in Österreich lesbar.

 

Für Tourismusministerin Köstinger ist der Grüne Pass viel mehr als eine App. „Er ist ein umfassendes Konzept, das digitale und analoge Nachweise, ob man geimpft, getestet oder genesen ist, ermöglicht.“ Der Grüne Pass bietet somit laut Köstinger vollständige Wahlfreiheit für Bürger und einen niederschwelligen Zugang für alle.

 

Alle weiteren Informationen sind unter www.sichere-gastfreundschaft.at abrufbar.