EU fixiert Regeln für Rückführungen

Die neuen Regeln der EU für Rückführungen ermöglichen die Steuerung von Asyl und Migration, sagt Kommissar Magnus Brunner (im Bild mit Dänemarks Innenminister Rasmus Stoklund nach einem Ratsbeschluss im Dezember 2025). Foto: Kommission
Die neuen Regeln der EU für Rückführungen ermöglichen die Steuerung von Asyl und Migration, sagt Kommissar Magnus Brunner (im Bild mit Dänemarks Innenminister Rasmus Stoklund nach einem Ratsbeschluss im Dezember 2025). Foto: Kommission

Die Europäische Union ebnet den Weg zu internationalen Zentren für Rückführungen in Ländern außerhalb der EU. Dies teilte die Kommission mit. Die Verordnung muss noch durch Parlament und Rat. Sie ergänzt den Asyl- und Migrationspakt, der noch im Juni in Kraft tritt.

 

EU-Kommissar Brunner: ein richtiger Schritt

Die Kommission und der für Migration zuständige Kommissar, Magnus Brunner, begrüßten die am Montag erfolgte politische Einigung zwischen dem  Parlament und dem Rat über die Verordnung, die ein neues gemeinsames Rückführungssystem vorsieht.

Kommissar Magnus Brunner sprach von einem notwendigen und richtigen Schritt, um zu kontrollieren, wer sich in der Union aufhalten darf oder wer ihr Gebiet  wieder zu verlassen hat. Die Verordnung dient dem Asyl- und Migrationspakt.

Die Rückführungsverordnung gibt den Mitgliedstaaten die notwendigen Instrumente an die Hand, um Rückführungen effizienter zu gestalten und in der gesamten Europäischen Union schnellere, einfachere und wirksamere Verfahren unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte zu ermöglichen

Die neuen gemeinsamen Vorschriften umfassen laut Information der Kommission folgende Punkte:

Gemeinsames System:

  • Ein europäisches System mit gemeinsamen Verfahren für Entscheidung und Anordnung von Rückführungen. Damit wird die derzeitige Zersplitterung auf EU-Ebene beendet.

Gegenseitige staatliche Anerkennungen:

  • Gegenseitige Anerkennung und Durchsetzung von Entscheidungen zur Rückführung.

Zwangsweise Rückführung

  • Strengere Vorschriften zur zwangsweisen Rückführung. Rückführungen werden verppflichtend, wenn eine Person mit illegalem Aufenthalt ein Sicherheitsrisiko darstellt, nicht kooperiert, in einen anderen Mitgliedstaat flüchtet oder das Unionsgebiet nicht fristgerecht freiwillig verlässt.

Förderung freiwilliger Rückkehr

  • Gleichzeitig fördert die Verordnung die freiwillige Rückkehr durch verstärkte Unterstützung bei der Rückführung und Wiedereingliederung.

Auflagen und Bedingungen

  • Strengere Vorschriften gegen das Untertauchen, einschließlich der Möglichkeit, von Rückkehrern finanzielle Sicherheiten und regelmäßige Meldung bei Behörden zu verlangen oder den Aufenthalt an einem bestimmten Ort vorzuschreiben.

Vorschriften bei Sicherheitsrisiko

Strengere Vorschriften für Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, damit diese schneller identifiziert und zurückgeführt werden können.

Zentren in Drittstaaten

  • Die Verordnung führt zudem die Möglichkeit ein, Rückführungszentren in Drittländern einzurichten. In diese können Personen gebracht werden, die keinen legalen Aufenthaltstitel besitzen und gegen die eine Rückführungsentscheidung ergangen ist. Zu diesem Zweck können Abkommen oder Vereinbarungen mit einem Drittland geschlossen werden, das die internationalen Menschenrechtsstandards und -grundsätze im Einklang mit dem Völkerrecht, einschließlich des Grundsatzes der Nichtzurückweisung, achtet.

Schutz durch Standards

  • Starke Schutzvorkehrungen während des gesamten Rückführungsprozesses: Alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Rückführung müssen in Achtung der fundamentalen und internationalen Menschenrechtsstandards erfolgen.

weitere Beiträge

Bundeskanzler Christian Stocker wird in Montenegro von Amtskollegen Milojko Spajic zum Balkangipfel begrüßt. Foto: Andy Wenzel

EU am Balkan bedeutet Sicherheit und Chancen für Österreich

Arbeit jenseits der Staatsgrenze wird durch eine zentrale Datendrehscheibe erleichtert, erklärten die Europa-Parlamentarierinnen Angelika Winzig und Sophia Kircher. Screenshot: Entsendeplattform

Arbeit jenseits der Staatsgrenze vereinfacht

Unternehmen mit Sitz in der EU brauchen dank entrümpelter Verpackungsverordnung nicht in allen Zielländern einen Repräsentanten. Foto: Imago, Sven Simon

Europa korrigiert seine Verpackungsverordnung

Ist mit dem aktuellen Vorschlag zum EU-Budget weiter nicht einverstanden: Bundeskanzler Christian Stocker beim EU-Gipfel in Brüssel. Foto: BKA/Florian Schrötter

Stocker bleibt hart: „Derzeitiger EU-Budgetvorschlag ist keine Basis für eine Einigung”