Europa- & Aussenpolitik

Zahlen, Daten, Fakten: Wie hilft Österreich kriegsvertriebenen Menschen?

Karl Nehammer und LH Günther Platter beim Besuch eines Erstversorgungszentrums in Tirol - Foto: Karl Nehammer/Facebook

Seit Beginn des russischen Angriffskriegs sind etwa 193.000 Menschen aus der Ukraine in Österreich eingereist. Etwa 160.000 der kriegsvertriebenen Menschen sind unmittelbar weitergereist. Das entspricht einem Anteil von rund 80 %. Zur-Sache hat sich genau angesehen, wie die Erstversorgung der kriegsvertriebenen Menschen in Österreich organisiert wird.

 

Registrierung an 50 Stellen

Die Registrierung der kriegsvertriebenen Menschen erfolgt derzeit bundesweit an etwa 50 Stellen im gesamten Bundesgebiet. Die Erfassungsstellen werden derweil konsequent erweitert – insbesondere auch durch mobile Möglichkeiten der Erfassung.

Im ganzen Bundesgebiet wurden etwa am Dienstag 3.700 Menschen registriert. Davon alleine in Wien 1.700, wie das Innenministerium mitteilte.

 

Was wird bei der Registrierung durch die Polizei durchgeführt?

In Österreich einreisende Menschen werden von den Behörden genau dokumentiert. Dabei wird etwa mittels Passlesegerät die Echtheit der ukrainischen Dokumente überprüft.

Zudem wird von jeder Person die Fingerabdrücke elektronisch erfasst und die biometrischen Daten für die Aufenthaltskarte sichergestellt.

Das Innenministerium erklärte dazu, dass die Maßnahmen konsequent durchgeführt werden, um jeglichen Missbrauch vorzubeugen.

 

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Was ist die sogenannte „blaue Karte“?

Die im Artikel beschriebene Aufenthaltskarte wird umgangssprachlich auch als „blaue Karte“ bezeichnet. Diese Karte selbst ist ein modernes Hochsicherheitsdokument und wird durch mehrere Sicherheitsmerkmale wie beispielsweise einer Mikroschrift, und UV-Merkmalen, sowie taktilen Features (mit dem Finger fühlbaren Erhebungen) auf analogem Level geschützt.

Zudem sind im Aufenthaltstitel – wie auch im österreichischen Reisepass und Personalausweis – die biometrischen Daten des Besitzers auf einem Chip abgespeichert.

Kriegsvertriebene Menschen aus der Ukraine erhalten in Österreich zudem eine Grundversorgung, sind krankenversichert und Kinder können zum Schulbesuch angemeldet werden.