Bundesjugendförderung erstmalig um 20 Prozent erhöht

Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm hat heute die erste Anhebung der Bundesjugendförderung seit ihrer Einführung 2001 präsentiert. Verbandliche Jugendorganisationen der Bundesjugendförderung bekommen künftig um 20 % mehr. Foto: Arno Melicharek
Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm hat heute die erste Anhebung der Bundesjugendförderung seit ihrer Einführung 2001 präsentiert. Verbandliche Jugendorganisationen der Bundesjugendförderung bekommen künftig um 20 % mehr. Foto: Arno Melicharek

Die Bundesjugendförderung wurde 2001 eingeführt – und bleib stets gleich hoch. Nun wird sie erhöht, Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm präsentierte heute eine erste Anhebung. Somit bekommen verbandliche Jugendorganisationen künftig um 20 Prozent mehr an Mitteln.

 

20 Prozent mehr für Jugendorganisationen

Erstmals seit ihrer Einführung 2001 wird die Bundesjugendförderung, die verbandlichen Jugendorganisationen zu Gute kommt, erhöht.

„Das ist die erste Anhebung der Bundesjugendförderung seit mehr als 20 Jahren, auf jeden fünften Euro gibt es künftig einen sechsten drauf.  Jugendvereine und -Organisationen sind Orte zum Aufwachsen, Lernen und Freundschaften fürs Leben schließen. Jeder Euro den wir hier in die Hand nehmen, ist mehr als gut investiert. Wer 110 % für junge Menschen in Österreich gibt, hat sich 120 % für die Vereinskassa verdient“, erklärt Staatssekretärin für Jugend und Zivildienst Claudia Plakolm.

 

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Was ist die Bundesjugendförderung?

Mit der Förderung werden Maßnahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit durch den Bund gefördert. Im Fokus stehen insbesondere die Förderung der Entwicklung von geistigen, psychischen, körperlichen, sozialen, politischen, religiösen und ethnischen Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen. 2021 wurden bereits 40 Bundesjugendorganisationen mit 1,6 Millionen Mitgliedern gefördert.

Folgende Ansuchen werden gemäß §5 Bundes-Jugendförderungsgesetz gefördert:

  • Basis- und Projektförderung für parteipolitische Bundes-Jugendorganisationen (Summen per Gesetz vorgegeben)
  • Basisförderung für verbandliche Bundes-Jugendorganisationen (Summen per Gesetz vorgegeben)
  • Mitgliedsbeitrag für die Geschäftsstelle der Bundes-Jugendvertretung (Summe ist in den Richtlinien des B-JFG vorgegeben)
  • Projektförderung (Summe ist für verbandliche Bundes-Jugendorganisationen, die Basisförderung beziehen, in gleicher Höhe wie Basisförderung zu gewähren)
  • Förderungsansuchen für besondere Anliegen der Kinder- und Jugendarbeit (z.B. Forschungsprojekte, bauliche Maßnahmen etc.)
  • Budget der Bundesjugendförderung basiert auf Mitgliederanzahl

 

Weitere Neuerungen der Bundesjugendförderung

Die Erhöhung der Bundesjugendförderung ist nur eine von vielen Verbesserungen. Reformiert wird auch die bisherige Abrechnung der Personalkosten. Diese können künftig auch als Projektförderung abgerechnet werden.

Weiters wird eine zusätzliche Stufe der Mitgliederzahlen zwischen Stufe 3 und 4 eingeführt. Damit sollen jene Organisationen, die unter kürzlichen Mitgliederverlusten leiden, nicht die Hälfte ihrer Förderung verlieren.

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