Innenpolitik

Neue Ministerien nehmen Gestalt an

Nach der Regierungsumbildung werden die Kompetenzen neu verteilt. Arbeit und Wirtschaft wird zusammengelegt. Auch im Bundeskanzleramt erhält Staatssekretärin Claudia Plakolm mehr Kompetenzen. Foto: BKA / Andy Wenzel

Mit der erfolgten Regierungsumbildung kommt es auch zu Kompetenzverschiebungen in einzelnen Ministerien. Die dafür notwendige Änderung im Bundesministeriengesetz wurde heute im Verfassungsausschuss beschlossen.

Der Gesetzesantrag der beiden Regierungsfraktionen war nach dem Rücktritt von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger erforderlich, da aufgrund der Kompetenzverschiebungen in der Regierung eine rechtliche Basis geschafft werden muss. Größte Änderung ist die Zusammenlegung des Arbeits- und des Wirtschaftsministeriums zu einem Ressort. Damit wird es künftig – ohne die beiden dem Bundeskanzleramt zugeordneten Ministerinnen – formal nur noch zwölf Ministerien geben.

 

Neues Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Das neue Ressort wird laut Gesetzentwurf künftig „Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft“ heißen und ein breites Aufgabenspektrum umfassen. So werden nicht nur ein Großteil der Agenden des bisherigen „Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort“ in das Arbeitsministerium eingegliedert, sondern auch die Tourismuskompetenzen, die bisher im Landwirtschaftsministerium angesiedelt waren. Um diese wird sich vor allem die neue Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler kümmern.

 

Digitalisierung wandert ins Finanzministerium

Die Kompetenzen für Digitalisierung  sind künftig Finanzressort zugeordnet. Konkret werden Finanzminister Magnus Brunner und sein Staatssekretär Florian Tursky damit etwa für die Digitalisierungsstrategie der Regierung, den Bereich E-Government, das Rechtsinformationssystem des Bundes, das ressortübergreifende elektronische Bürgerinformationssystem sowie für das Bundesrechenzentrum zuständig sein. Ebenso gibt das Landwirtschaftsministerium Kompetenzen an das Finanzministerium ab, und zwar jene für die Regulierung des Post- und Telekommunikationswesens und für das Bergwesen.

Auch Änderungen im ÖIAG Gesetz

Da das Finanzministerium im Telekom-Bereich damit künftig eine Doppelrolle als Eigentümervertreter und Regulator hat, wird zur Vermeidung von Interessenskonflikten begleitend zum Bundesministeriengesetz das ÖIAG-Gesetz geändert. Demnach sollen die Eigentümerrechte des Bundes in der Hauptversammlung der Österreichischen Beteiligungs AG ÖBAG künftig von Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher ausgeübt werden, wenn es um Unternehmen geht, die der Aufsicht des Finanzministeriums unterliegen. Davon sind die Österreichische Post, die Telekom Austria sowie die Casinos Austria betroffen.

 

Bundeskanzleramt erhält Agenden für Zivildienst

Ein weiterer Punkt der Novelle zum Bundesministeriengesetz ist die Verschiebung der Zivildienstagenden vom Landwirtschaftsministerium in das Bundeskanzleramt. Dort soll künftig Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm zuständig sein. Die Koordination der finanziellen Abwicklung des Europäischen Regionalfonds und von Regionalprogrammen im Rahmen des EU-Strukturfonds sowie die Zuständigkeiten für Raumordnung bleiben hingegen im Landwirtschaftsressort. Dieses wird in diesem Sinn künftig Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft statt Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus heißen. Einen zusätzlichen Aufgabenbereich erhält auch das von Vizekanzler Werner Kogler geführte Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, und zwar die Mitwirkung bei der Koordination in Angelegenheiten der Europäischen Union.

 

Edtstadler: „sehr, sehr sinnhaft“

Als „sehr, sehr sinnhaft“ bezeichnete Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler im Verfassungsausschuss die neue Ressortverteilung. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sei es wichtig, einen besonderen Fokus auf den Tourismus zu legen, zudem stecke man mit dem „Next-Generation-Fonds“ sehr viel Geld in die Digitalisierung, begründete sie etwa die Bestellung einer eigenen Staatssekretärin bzw. eines eigenen Staatssekretärs für diese beiden Aufgabenbereiche.