Innenpolitik
Regierung setzt Expertengruppe zur Inflationsentwicklung ein
Unter dem Vorsitz des Finanzministeriums und des Sozialressorts setzt die Bundesregierung eine eigene Expertengruppe zur Beobachtung und Analyse der Inflationsentwicklung (EBAI) ein. Wegen des Kriegs in der Ukraine steigen die Preise für Energie, werden Lieferketten unterbrochen. Die Preissteigerungen führen zu einer importierten Inflation.
Beobachtung unabdingbar
Finanzminister Magnus Brunner präsentierte im heutigen Pressefoyer nach dem Ministerrat mit seinem Regierungskollegen Johannes Rauch die neu eingesetzte Expertengruppe. Nach vielen Jahren mit einer geringen Inflation in Österreich sind im Jahr 2021 insbesondere die Preise für Energie massiv angestiegen. Der Krieg in der Ukraine verschärft die Situation zusätzlich und treibt die Preise für Rohstoffe und Energie in die Höhe. Die aktuellen Prognosen zur Jahresinflation 2022 betragen 5,8 % (WIFO) bzw. 5,5 % (IHS). Solche gesamtwirtschaftlichen Ungleichgewichte können zu einer zusätzlichen Belastung für Personen mit geringem Einkommen führen. Daher ist es unabdingbar, die Entstehung von Preisen bei gleichzeitig hoher Volatilität auf den Rohstoffmärkten noch genauer zu beobachten, um ein besseres Bild über die treibenden Dynamiken der Inflationsentwicklung zu erhalten, heißt es im entsprechenden Ministerratsvortrag.
Drei zentrale Aufgaben
Um ein besseres Verständnis über aktuelle und mögliche künftige Preisentwicklungen zu gewinnen, soll die Expertengruppe drei zentrale Aufgaben erfüllen.
- Monitoring der Inflationsentwicklung und deren volkswirtschaftliche Auswirkungen
- Identifikation und Beobachtung von Inflationstreibern sowie Analysen über die Funktionalität der Märkte
- Entwicklung von Gegenmaßnahmen im Sinne der Bundesverfassung, also mit dem Ziel eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts und nachhaltig geordneter Haushalte
Expertengruppe breit aufgestellt
Insgesamt sechs Ministerien sind in dieser Kommission vertreten. Darüber hinaus wurden von der Bundesregierung 14 weitere Einrichtungen und Institutionen eingeladen, in der Expertenrunde mitzuarbeiten. Darunter die Sozialpartner, Wirtschaftsforschungsinstitute, der Seniorenrat, die Bundesjungenvertreter oder die Statistik Austria sowie die Nationalbank. Weitere beratende Institutionen können im Einvernehmen beider Co-Vorsitze hinzugezogen werden.
Bericht an den Nationalrat
Die Expertengruppe soll regelmäßig Berichte mit Analysen und möglichen Maßnahmen vorlegen. Dieser Bericht soll auch dem Nationalrat übermittelt sowie veröffentlicht werden.