Innenpolitik

Kurz-Prozess: Stocker ortet „Anschein der Befangenheit“ beim Richter

Christian Stocker, Abgeordneter und Generalsekretär der ÖVP: Nach Bekanntwerden einer disziplinarrechtlichen Verurteilung des Richters im Kurz-Prozess entsteht Anschein der Befangenheit. Foto: ÖVP

Nach dem Urteilsspruch gegen Sebastian Kurz meldete sich ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker zu Wort. Grund war das Bekanntwerden einer disziplinarrechtlichen Verurteilung des Kurz-Richters, drei Tage nach dem Urteilsspruch gegen Kurz.

 

Richter gab Informationen an Peter Pilz weiter

Am Montag wurde im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ein rechtskräftiges Disziplinarurteil gegen den Richter im Kurz-Prozess, Michael Radasztics veröffentlicht, worüber am Dienstag breit in Medien berichtet wurde. Bereits im Mai 2023 wurde er in zwei Sachverhalten zu einer Disziplinarstrafe verurteilt. Unter anderem soll er in seiner damaligen Funktion als Staatsanwalt Informationen aus dem Eurofighter-Akt an den ehemaligen Nationalratsabgeordneten Peter Pilz weitergegeben haben.

Stocker erklärte in der Stellungnahme, dass seine Aussagen „nicht als Kritik an der Justiz im Allgemeinen und der Rechtsprechung im Speziellen“ zu verstehen sind. Fraglich sei allerdings, ob Radasztics die Öffentlichkeit über den Disziplinarentscheid informieren hätte müssen.

 

Stocker: Öffentlichkeit hätte informiert werden müssen

Für den ÖVP-Generalsekretär steht nämlich die Disziplinarstrafe in direktem Zusammenhang mit der Befangenheitsrüge, welche die Kurz-Verteidigung am ersten Prozesstag im Oktober 2023 eingebracht hat. Denn genau dieser Antrag befasste sich mit dem Verhältnis zwischen dem Richter und Peter Pilz sowie dem laufenden Disziplinarverfahren.

Generalsekretär und Abgeordneter Christian Stocker dazu: „Im Dezember wurde dieses Disziplinarstrafe rechtskräftig. Hätte der Richter die Öffentlichkeit informieren müssen? Unserer Meinung nach, ja. Denn jeder Anschein einer Befangenheit, gerade in einem so sensiblen Verfahren, muss vermieden werden“, so Stocker in einem Pressegespräch und einem Statement auf X, vormals Twitter.

 

Es braucht Transparenz und Aufklärung

Für Stocker entsteht der Eindruck, dass der Richter selbst genau das gemacht hat, wofür er Kurz im Prozess verurteilt hat. „Der Vorwurf, den der Richter Sebastian Kurz im Prozess gemacht hat, war, dass er nicht alles vollumfänglich ausgesagt hat und nicht alles gesagt hat, was zu sagen gewesen wäre. Es entsteht jetzt der Eindruck, dass der Richter das in eigener Sache auch nicht gemacht hat“, so der Generalsekretär weiter.

Nun sei Transparenz und Aufklärung gefragt, meint Stocker, denn Ziel der Justiz und Politik muss sein, dass Zweifel an der Rechtsprechung gar nicht entstehen können.

Christian Stocker, Abgeordneter und Generalsekretär der ÖVP: Nach Bekanntwerden einer disziplinarrechtlichen Verurteilung des Richters im Kurz-Prozess entsteht Anschein der Befangenheit. Foto: ÖVP
Christian Stocker, Abgeordneter und Generalsekretär der ÖVP: Nach Bekanntwerden einer disziplinarrechtlichen Verurteilung des Richters im Kurz-Prozess entsteht Anschein der Befangenheit. Foto: ÖVP