Innenpolitik
Türkis-grüne Halbzeitbilanz: Von Beginn an: Entlastung!
Die Koalition hat sich für diese Legislaturperiode zum Ziel gesetzt, mit der Ökosozialen Steuerreform die Menschen umfassend zu entlasten. Wegen der Pandemie und des russischen Angriffs auf die Ukraine wurden weitere umfassende Pakete geschnürt, um die Sicherheit und den Wohlstand im Land zu garantieren sowie die Zukunft tausender Arbeitsplätze und Unternehmen zu sichern.
Zur Halbzeit der Legislaturperiode der türkis-grünen Koalition zieht Zur-Sache eine Zwischenbilanz. Fazit: noch nie wurden so umfangreiche Entlastungspakete geschnürt, wie in den vergangenen zweieinhalb Jahren.
Sicherung des Wohlstands und Entlastungen im Mittelpunkt
Die Ökosoziale Steuerreform mit einem Volumen von 18 Milliarden Euro ist die größte Entlastung in der Geschichte der 2. Republik und bringt spürbare Entlastungen für arbeitende Menschen, Familien, den Standort und gleichzeitig Anreize für umweltfreundliches Verhalten.
https://www.instagram.com/p/CZeJDspN3O_/?igshid=YmMyMTA2M2Y=
Während der Pandemie wurden vom Parlament zahlreiche Corona-Hilfsmaßnahmen wie Steuerstundungen, der Härtefallfonds und Hilfsmaßnahmen für den Arbeitsmarkt, der Umsatzersatz, der Verlustersatz, der Ausfallsbonus, Soforthilfen und viele sonstige Hilfen sowie diverse Garantien, aber etwa auch der NPO-Fonds zur Unterstützung von Vereinen und Non-Profit-Organisationen auf den Weg gebracht.
Kurzarbeit als Rettungsschirm für tausende Arbeitsplätze
Besonders die Kurzarbeit erweis sich in den beiden Krisenjahren als sehr hilfreiches Instrument zur Rettung tausender Arbeitsplätze. Insgesamt wurde die Covid-19-Kurzarbeit von Beginn der Pandemie bis Ende Februar 2022 für rund 1,3 Millionen Arbeitnehmer/innen – davon rund 44 Prozent Frauen – von knapp 120.000 Betrieben in Anspruch genommen. In Summe wurden Kurzarbeitsbeihilfen in Höhe von rund 9,2 Milliarden Euro ausgezahlt, weitere rund 1,9 Milliarden Euro genehmigt.
Investitionsschub in Milliardenhöhe
Um Anreize für Unternehmensinvestitionen zu schaffen und damit den österreichischen Wirtschaftsstandort zu stärken, wurde die „Covid-19-Investitionsprämie“ mit einem Volumen von 7,5 Milliarden Euro geschaffen. Insgesamt gingen 258.600 Anträge ein: Etwa die Hälfte davon haben einen Digitalisierungs- oder Ökologisierungsschwerpunkt und bekommen eine Förderung von 14 Prozent. 51,6 Prozent der Antragsteller halten die Standardvariante von sieben Prozent Forderung. 94 Prozent der Anträge entfallen auf KMU und sechs Prozent auf Großunternehmen.
Drei Gemeindepakete mit über 2,7 Milliarden Euro
In den vergangenen zweieinhalb Jahren wurden drei Pakete für die Gemeinden geschnürt um somit die Investitionen auch auf kommunaler Ebene voranzutreiben. Gesamtsumme: Über 2,7 Milliarden Euro Unterstützung.
Im Jahr 2020 wurde den Gemeinden eine Milliarde Euro für Investitionen vor Ort zur Verfügung gestellt. Davon wurden bisher mehr als 800 Millionen Euro beantragt und Investitionen in einem Gesamtumfang von rund drei Milliarden Euro unterstützt.
https://www.instagram.com/p/CQLXaRxlrBX/?igshid=YmMyMTA2M2Y=
Mit dem zweiten Gemeindepaket kamen sogar noch weitere 100 Millionen Euro für strukturschwache Gemeinden dazu. Zusätzlich wurden die Ertragsanteile um 400 Millionen Euro erhöht. Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise für Gemeinden und Länder abzufangen, wurde ein weiteres Unterstützungspaket von 275 Millionen Euro verabschiedet.
Die Teuerungsbremse(n)
Der Krieg in der Ukraine und der dadurch ausgelöste Anstieg der Energiepreise führt derzeit zu einer hohen Inflation in Österreich und Europa. Um in dieser Situation schnell und umfassend die Haushalte zu unterstützen, wurden zwei Entlastungspakete geschnürt, durch die die Menschen in Österreich in einem Umfang von rund vier Milliarden Euro entlastet werden.
Erstes Teuerungspaket
Teuerungsausgleich für besonders vulnerable Gruppen: Durch eine bereits beschlossene Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro sowie einer weiteren, zusätzlichen Zahlung in Höhe von 150 Euro werden Arbeitslose, Mindestsicherungs-, Ausgleichszulage- und Studienbeihilfe-Bezieher und Mobilitätsstipendiaten für gestiegene Lebenserhaltungskosten kompensiert. Das zusätzliche Entlastungsvolumen beträgt rund 100 Millionen Euro.
Aussetzung der Ökostrompauschale und des Ökostromförderbeitrags für 2022 (ca. 100 Euro pro Haushalt): Die Ökostrom-Beiträge für Betriebe und Haushalte werden im Jahr 2022 auf null gesetzt. Das führt zu einer Entlastung von insgesamt rund 900 Millionen Euro. Weitere Entlastung um 600 Millionen Euro durch den Energiekostenausgleich.
Nachdem insbesondere die Gas- und Strompreise eine massive zusätzliche Belastung im täglichen Leben darstellen, werden die spezifischen Energieabgaben (Erdgasabgabe und Elektrizitätsabgabe) bis 30. Juni 2023 um rund 90 Prozent gesenkt. Das bedeutet eine Entlastung von rund 900 Millionen Euro.
Zweites Teuerungspaket – Pendlerentlastung
Nachdem sich die Situation zugespitzt hat und die Teuerung weiter steigt, wurde ein weiteres Entlastungspaket in Höhe von zwei Milliarden Euro auf den Weg gebracht:
Bis zum 30. Juni 2023 wird das Pendlerpauschale um 50 Prozent erhöht sowie der Pendlereuro vervierfacht. Für Negativsteuerbezieher gibt es einen einmaligen negativsteuerfähigen Betrag in Höhe von 100 Euro. Das entspricht einem Entlastungvolumen von über 420 Millionen Euro. Damit werden jene Menschen besonders entlastet, die Tag für Tag auf ihr Auto angewiesen sind.
https://www.instagram.com/p/CbZiY0CA3a8/?igshid=YmMyMTA2M2Y=
Besonders im ländlichen Raum sind Pendler massiv von den steigenden Treibstoffpreisen betroffen. Hier reagiert die Bundesregierung zielgerichtet und es werden jene unterstützt, die besonders mit den steigenden Spritpreisen zu kämpfen haben.
Zusätzlich werden noch heuer 150 Millionen Euro für Preissenkungen im öffentlichen Verkehr und für die Angebotserweiterung zur Verfügung gestellt. Dadurch gibt es einen Anreiz, wenn möglich auf öffentlichen Verkehr umsteigen. Außerdem wird es einen Ausgleich von steigenden Energiekosten im öffentlichen Verkehr zur Verhinderung von Preissteigerungen geben, z.B. Schülerfreifahrten.
https://www.instagram.com/p/CbVjJlzrqJv/?igshid=YmMyMTA2M2Y=
Nachdem insbesondere die Gas- und Strompreise eine massive zusätzliche Belastung im täglichen Leben darstellen, werden die spezifischen Energieabgaben (Erdgasabgabe und Elektrizitätsabgabe) bis 30. Juni 2023 um rund 90 Prozent gesenkt. Das bedeutet eine Entlastung von rund 900 Millionen Euro.
Durch die Senkung der Mineralölsteuer für die Landwirtschaft kommt es zu einem Kostenausgleich im Rahmen der europarechtlichen Möglichkeiten. Für inländische KMU, die überproportional auf Treibstoffe im Verkehr angewiesen sind, insbesondere im Bereich Handwerk sowie EPU, wird eine Treibstoffrückvergütung eingeführt. Dies bringt Entlastungen in Höhe von 120 Millionen Euro.
Um die Liquidität zu stärken, werden bis zum 30. Juni 2023 die Vorauszahlungen der KÖSt- und der ESt-Zahlungen herabgesetzt. Zur Unterstützung von Betrieben zum raschen Umstieg auf alternative dekarbonisierte Antriebsformen wird ein Paket von 120 Millionen Euro für 2022 und 2023 zusammengestellt. Für Windkraft und Photovoltaik-Projekte gibt es die Investitionsoffensive Energieunabhängigkeit mit einem Volumen von insgesamt 250 Millionen Euro.
Ländlicher Raum wird digital aufgerüstet
Auch in dieser Legislaturperiode liegt ein Arbeitsschwerpunkt in der Stärkung der Regionen und des ländlichen Raums. Neben den Gemeindepakten wurde besonders der Breitband-Ausbau wesentlich vorangetrieben. Dafür wurden bisher 1,4 Milliarden Euro bereitgestellt. Diese „digitale Autobahn“ sichert die Arbeitsplätze im ländlichen Raum und schafft gleiche Chancen für alle Regionen.
https://www.instagram.com/p/CN935QcFXpI/?igshid=YmMyMTA2M2Y=
Stärkung der Familien
Neben den steuerlichen Entlastungen für Familien – die Familienbonus wird auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr erhöht – wurden auch eine Reihe von anderen Maßnahmen zur Stärkung der Familien gesetzt. So wurde die Zuverdienstgrenze zur Familienbeihilfe für Studierende bzw. Volljährige, die sich in Berufsausbildung befinden, von 10.000 Euro auf 15.000 Euro angehoben
Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe soll weiterhin eine geringfügige Beschäftigung während des Anspruchszeitraumes ermöglichen. Der Grenzbetrag wurde von 7.300 Euro auf 7.600 Euro pro Kalenderjahr erhöht.
Durch das neue Familienbeihilfenverfahren wurde die Antragsbearbeitung und Auszahlung der Familienbeihilfe auf eine gänzlich neue und moderne Technologie umgestellt. Das Verfahren gewährleistet den reibungslosen Vollzug für aktuell 1,15 Millionen Antragstellende und 1,9 Millionen Kinder.
https://www.instagram.com/reel/CY80yU4IAzY/?igshid=YmMyMTA2M2Y=