Innenpolitik

Weitere Verfahren eingestellt

Die WKStA stellte ein Verfahren ein, ein weiteres wurde durch Gerichtsbeschluss eingestellt. Foto: Florian Schrötter, Grafik: Zur-Sache

Aus der Justiz werden weitere Einstellungen von Verfahren gemeldet: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) stellte das Verfahren gegen ÖVP-Abg. Michaela Steinacker ein. Und das Oberlandesgericht Wien verfügte die Einstellung des Verfahrens gegen Clemens-Wolfgang Niedrist.

Gegen Steinacker ermittelte die WKStA aufgrund einer Mitteilung durch eine „Hinweisgeberin“. Diese hatte behauptet, Steinacker sei – in einer früheren beruflichen Tätigkeit – unverhältnismäßig hoch entlohnt worden. Die Ermittler der WKStA gestalteten daraus den Anfangsverdacht der Untreue und der Vorteilsannahme. Nun wurden diese Ermittlungen eingestellt, und zwar „mangels Nachweisbarkeit der objektiven und subjektiven Tatseite“, wie der ÖVP-Klub mitteilte.

Die ÖVP hatte die im Mai 2021 gegen Steinacker erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Steinacker begrüßte die im Juli 2021 erfolgte Auslieferung, der sie zugestimmt hatte, denn sie habe sich nichts zuschulden kommen lassen.

 

Einstellung nach eineinhalb Jahren

Der hochrangige Beamte Clemens-Wolfgang Niedrist hatte mit einem Antrag auf Einstellung der gegen ihn geführten Verfahren letztlich Erfolg. Er war von Stephanie Krisper (Neos) und Kai Jan Krainer (SPÖ) angezeigt worden. Sie hatten behauptet, er habe im Jänner 2021 vor dem Ibiza-U-Ausschuss falsch ausgesagt. Und gegen Niedrist lag eine Anzeige wegen – behaupteten – Geheimnisverrats vor. Er soll justizinterne Information weitergeleitet haben.

Niedrist hatte einem Bericht der Tageszeitung „Die Presse“ zufolge heuer im April beim Landesgericht für Strafsachen die Einstellung des Verfahrens beantragt. Die Richterin gab dem Antrag statt, da das Ermittlungsverfahren seit einem Jahr anhängig sei, und zwar bei überschaubarem Sachverhalt und äußerst geringen Tatverdacht. Die Staatsanwaltschaft Wien berief, doch das Oberlandesgericht verfügt, die Ermittlungen endgültig einzustellen. Ein Tatbestand sei nicht erfüllt, das Protokoll überdies erst nach einem Jahr angefordert worden, bemängelte die OLG-Richterin. Die Fragen im U-Ausschuss seien zudem „missverständlich und suggestiv“ gewesen, heißt es laut „Die Presse“ im Beschluss des Oberlandesgerichtes.