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Infofreiheit: Kulturwandel ab 2025

Erfreut über das Ergebnis "zäher Verhandlungen" zum Gesetz über die Informationsfreiheit: Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Vizekanzler Werner Kogler. Foto: Bka/Florian Schrötter

Infofreiheit: Die politischen Weichen für die Informationsfreiheit sind gestellt: Die Regierung aus ÖVP und Grünen ist sich einig – und die SPÖ zieht mit. Verfassungsministerin Karoline Edstadler zeigte sich erfreut über das Ergebnis „zäher Verhandlungen“, Vizekanzler Werner Kogler sprach von einem „Kulturwandel“. Dieser soll 2025 eintreten.

 

Ablöse nach 100 Jahren

Derzeit gilt in Österreich für die öffentliche Verwaltung das Amtsgeheimnis, also die Verschwiegenheitspflicht. Diese soll 2025 – einhundert Jahr nach ihrer Einführung – aufgehoben und durch ein Informationsfreiheitsgesetz abgelöst werden.

Das ist ein Paradigmenwechsel, wie das Finanzressort erläutert: Die Amtsverschwiegenheit wird beseitigt, Transparenz zur Regel und Geheimhaltung zur Ausnahme.

Der Entwurf für das Informationsfreiheitsgesetz liegt bereits im Parlament.

 

SPÖ geht in der Reform mit

Die Regierungsparteien ÖVP und Gründe haben sich in parlamentarischen Gesprächen mit der SPÖ auf einen Text geeinigt, womit dieses Gesetz mit der erforderlichen Zweitdrittelmehrheit im Jänner im Nationalrat beschlossen werden kann.

Öffentliche Stellen sollen verpflichtet werden, ohnedies verfügbare Informationen aktiv bereit zu stellen (außer Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern) und Auskünfte zu erteilen. Dies gilt auch für Institutionen mit lediglich geringem Staatsanteil, etwa Fonds oder Unternehmen.

Infofreiheit bringt Transparenz: ÖVP-Abg. Wolfgang Gerstl, Foto: Rauchensteiner

Infofreiheit: Moderne Verwaltung

„Das Informationsfreiheitsgesetz wird für eine moderne und transparente Verwaltung Sorge tragen und für jede und jeden den verfassungsrechtlichen Zugang zu Information sicherstellen“, betont ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl zur Einigung über den Gesetzesentwurf.

Durch das neue Grundrecht werden Organe der Bundes- und der Landesverwaltung verpflichtet, Zugang zu staatlichen Informationen zu gewähren – von der Gemeinde bis zum Bundesministerium. Gerstl weiter: „Ausnahmen bestehen allerdings – sie sind in einem eigenen Katalog zusammengefasst und gelten beispielsweise im Interesse der umfassenden Landesverteidigung oder zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.“ Außerdem ist es gelungen, die Abwägung zwischen dem Grundrecht auf Zugang zu Informationen und dem Grundrecht auf Geheimhaltung personenbezogener Daten präziser zu fassen.

Erfreut über das Ergebnis "zäher Verhandlungen" zum Gesetz über die Informationsfreiheit: Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Vizekanzler Werner Kogler. Foto: Bka/Florian Schrötter
Infofreiheit: Erfreut über das Ergebnis "zäher Verhandlungen" zum Gesetz über die Informationsfreiheit: Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Vizekanzler Werner Kogler. Foto: Bka/Florian Schrötter