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Bundesrat einig über Verschärfung im Korruptionsstrafrecht

Der Bundesrat trifft eine Einigung über die Verschärfung des Korruptionsstrafrechtes. Foto: AmnajKhetsamtip/iStock

Die vom Nationalrat verabschiedeten Änderungen zum Korruptionsstrafrecht wurden vom Bundesrat mehrheitlich angenommen, also nicht beeinsprucht. Künftig wird es im Strafgesetzbuch einen neuen Straftatbestand namens „Mandatskauf“ geben. Die Strafen für Korruptionsdelikte werden teilweise erheblich verschärft und die Aberkennung eines Amtes oder Mandats erleichtert. Kandidaten, die noch kein Amt innehaben, sondern sich nur dafür bewerben, können strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie sich bestechen lassen.  

 

Neuer Straftatbestand Mandatskauf

Mit dem geplanten Inkrafttreten am 1. September heurigen Jahres werde der neue Straftatbestand „Mandatskauf“ eingeführt. Einer Person einen aussichtsreichen Listenplatz im Gegenzug für einen Vorteil – wie beispielsweise eine Geldzahlung – zu verschaffen, sei dann strafbar.

Die ÖVP setzt sich bereits seit geraumer Zeit für eine Justizreform ein. Zur-Sache berichtete bereits.

 

Verschärfung des Jugendgerichtsgesetz

Zusätzlich wurden vom Bundesrat punktuelle Nachschärfungen im Jugendgerichtsgesetz sowie eine Novelle zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz und zum Verwaltungsstrafgesetz verabschiedet.

Einige Maßnahmen sollen jugendliche Straftäter, die sich in Haft befinden, optimal auf eine bedingte Entlassung vorbereiten.

Andere neue Regeln erlauben es Behörden und Verwaltungsgerichten, weiterhin Videoverhandlungen durchzuführen, sofern dies aus Gründen der Effizienz erforderlich ist und die Betroffenen zustimmen. Das Recht auf ein faires Verfahren bleibt jedoch in jedem Fall gewährleistet. Gleichzeitig werden elektronisch eingereichte Beschwerden hinsichtlich der Fristen mit herkömmlichen Postsendungen gleichgestellt.

 

Kandidaten haften künftig auch

Ein weiterer wesentlicher Punkt bestehe in der Ausdehnung der Anti-Korruptionsbestimmungen auf Personen, die zwar noch kein Amt bekleiden, sich aber um eines bewerben. Dabei wurde der Begriff „Kandidat“ präzisiert.

 

Eder-Gitschthaler: Österreich hat eines der schärfsten Korruptionsstrafrechte

ÖVP-Bundesrätin Andrea Eder-Gitschthaler betonte in der Sitzung, dass Österreich mit der vorliegenden Novelle eines der schärfsten Korruptionsstrafrechte in Europa erhalte. Insbesondere der neue Straftatbestand „Mandatskauf“ sei eine bahnbrechende Neuerung. Sollten sich in der Praxis weitere Verschärfungen als notwendig erweisen, könne man dies gemeinsam diskutieren, fügte sie in Richtung der Opposition hinzu.

Mit der dieswöchigen Sitzung hat der Bundesrat seine Tagungsperiode 2022/2023 beendet.