News

Das Paket zur Inflationsdämpfung – Alles was man wissen muss

Die Zufallsgewinne von Unternehmen aus dem Geschäft mit fossiler Energie werden stärker abgeschöpft, gaben Bundeskanzler Karl Nehammer und Vizekanzler Werner Kogler bekannt. Foto: Bka/Dunker

Die Inflation in Österreich bleibt trotz eines Rückgangs im März weiterhin hoch. Im April stieg sie wieder auf 9,8%, was Experten hauptsächlich auf eine Preisanstiege bei Dienstleistungen, insbesondere im Tourismus, hohe Lohnabschlüsse und die Tarifstruktur im Energiebereich zurückführen. Bei einer Pressekonferenz kündigten Bundeskanzler Karl Nehammer und Vizekanzler Werner Kogler ein umfassendes Paket zur Dämpfung der Inflation an.

 

Regierung kündigt umfangreiche Entlastungsmaßnahmen an

Die Preise für Grundnahrungsmittel sind gestiegen und stellen für sozial schwache Haushalte eine finanzielle Herausforderung. Aus diesem Grund hat die Regierung angekündigt, umfangreiche Entlastungsmaßnahmen zu ergreifen, um die Einkommen zu sichern und die Kaufkraft zu stabilisieren. Gleichzeitig werden insgesamt rund 5 Milliarden Euro an direkten preissenkenden Maßnahmen gesetzt.

Weiters soll der Fokus auf die Stärkung des Wettbewerbs und die direkte Dämpfung der Preise gelegt werden. Damit sollen Haushalte entlastet werden, ohne die Nachfrage zu erhöhen und damit die Inflationsbekämpfung zu gefährden, heißt es in dem Ministerratsvortrag.

https://www.instagram.com/reel/CsIuHU1uNY_/?utm_source=ig_web_copy_link&igshid=MzRlODBiNWFlZA==

 

Vorbeugen gegen Verschwendung von Lebensmitteln

Im Bereich Lebensmittel sollen Maßnahmen gegen Verschwendung ergriffen werden.

Der Lebensmittelhandel wird verpflichtet, die vernichtete Menge auszuweisen und Lebensmittel an Armutsbetroffene weiterzugeben.

 

Transparenz stärkt Wettbewerb

Die Regierung wird künftig regelmäßig in einem Lebensmittel-Transparenzbericht die Einkaufspreise des Lebensmittelhandels anhand definierter Lebensmittel (auf Basis Agrarmarkttransparenzverordnung) veröffentlichen.

In Zusammenarbeit mit Wettbewerbsökonomen und der Bundeswettbewerbsbehörde soll vom zuständigen Ministerium ein Vorschlag für weitere Transparenzmaßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs erarbeitet werden.

 

Spenden statt verschwenden

Unterstützung von gemeinnützigen Lebensmittelweitergaben zur Armutsbekämpfung, finanziert durch zusätzliche Budgetmittel in der Höhe von 10 Millionen Euro. Diese werden eingesetzt für:

  • Unterstützung bei der Logistik
  • Digitale Drehscheibe für die Weitergabe von Lebensmittelspenden

 

Überschüsse werden abgeschöpft

Energieunternehmen, die hohe Überschüsse aus dem Verkauf von Strom erlösen, müssen heuer davon einen Anteil von 90 % als Energiekrisenbeitrag abführen.

Bisher wurden alle Erlöse abgeschöpft, die über dem Markterlös von 140 Euro je Megawattstunde (MWh) lagen. Auf Grund der gesunkenen Großhandelspreise werden die Obergrenzen für Markterlöse von 140 auf 120 Euro abgesenkt.

Selbiges gilt für den Absetzbetrag für begünstigte Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz: dieser soll von 180 auf 160 Euro je MWh gesenkt werden. Die Absenkung soll mit Juni 2023 erfolgen.

 

Erhöhung der Energiepreistransparenz

Zudem sollen folgende gesetzliche Maßnahmen getroffen werden, um die Transparenz am Energiemarkt zu erhöhen und so zur Senkung der Energiepreise beizutragen:

  • Recht der Endverbraucher (Haushalte und Kleinverbraucher bis 100.000 Kwh), die Vorauszahlungen einmal pro Halbjahr zu adaptieren.
  • Stärkung der gesetzlichen Einmeldeverpflichtungen der Energieversorger an die E-Control, um eine Verbesserung des Tarifkalkulators zu erzielen.
  • Verpflichtung der Energieversorger, Kunden vor Ende der Vertragsbindung und mindestens einmal jährlich auf das Auslaufen der Vertragsbindung bzw. der Wechselmöglichkeit und den Tarifkalkulator der E-Control hinzuweisen. Gleichzeitig soll ein verbindliches Angebot gelegt werden. Damit wird dem Endverbraucher die bestehenden Möglichkeiten (Tarifwechsel beim selben Anbieter, Aufrechterhaltung des bestehenden Vertrags ohne Bindung, Tarifwechsel zu anderem Anbieter) aufgezeigt.
  • Recht der Verbraucher mit Smart-Meter auf eine monatliche Abrechnung.

 

Absenkung der Elektrizitäts- und Erdgas-Abgaben

Eine weitere Entlastungsmaßnahme stellt die Senkung der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe dar. Diese ist von den Lieferanten zu entrichten und wurde für heuer um 90 % gesenkt. Diese Verminderung wird nun um ein weiteres halbes Jahr verlängert. Davon profitiert die Bevölkerung im Ausmaß von rund 400 Millionen Euro.

 

Verschärfung des Wettbewerbsrecht

Zudem kündigte die Regierung an, das Wettbewerbsrecht verschärfen zu wollen. Die Befugnisse der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) für die Untersuchung von Branchen werden erweitert und die Fusionskontrolle verschärft.

Um die in der Bundeswettbewerbsbehörde die erforderlichen Kapazitäten zu schaffen erhält diese zehn zusätzliche Dienstposten.

 

Maßnahmen für den öffentlichen Bereich

Auch im öffentlichen Bereich sollen Maßnahmen gesetzt werden, um die Inflation zu mildern.

Daher werden die Bundesgebühren eingefroren. Der Stopp der Gebührenerhöhung gilt für alle Eingaben und Schriften an sämtliche Behörden und beliehenen Unternehmen (auch Landesbehörden und Gemeinden, Zulassungsstellen etc.), die im Gebührengesetz 1957 geregelt sind. Die dadurch ausgelöste Entlastung beträgt 130 Millionen Euro.

Ein Teil der Gewinnabschöpfung bei Energieunternehmen soll für Länder und Gemeinden bereitgestellt werden und für direkte inflationsdämpfende Maßnahmen bei administrierten Preisen (z.B. Gebührensenkung/Stopp) dienen.