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Die nächsten Entlastungen

Weitere Entlastungen, konkret bei den Gebühren, und schärfere Bestimmungen für die Abschöpfung überdurchschnittlicher Gewinne von Energieunternehmen beschloss der Nationalrat in seiner Plenartagung am Mittwoch. Foto: Parlament / Johannes Zinner

Der Nationalrat beschloss weitere Schritte zur Entlastung von Gebühren und zur Abschöpfung übermäßiger Gewinne.

 

Die Entlastungen wirken

Die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen im Parlament setzen damit den Kurs der Entlastungen, der Gewinnabschöpfung und der Anti-Teuerung fort.

Der Budgetdienst des Parlaments hat in einer aktuellen, umfangreichen Studie nachgewiesen, dass die Entlastungen wirken und insbesondere die niedrigen Einkommen überdurchschnittlich von den Maßnahmen profitieren.

 

150 Millionen Euro Gebührenbremse

Die Gemeinden sind verpflichtet, in den Gebühren die tatsächlichen Kosten abzubilden, sagten die ÖVP-Abgeordneten Christoph Zarits und Manfred Hofinger. Wegen gestiegener Kosten für Energie, Personal und sonstige Leistungen steigen die Gebühren in den Gemeinden, etwa für Zu- und Abwasser sowie für andere Infrastruktur und Dienstleistungen.

Um die bevorstehende Erhöhung der Gebühren zu mildern, erhalten die Ländern für ihre Gemeinden einen einmaligen Zweckzuschuss von insgesamt 150 Mio. Euro. Die Länder geben die Beträge an Gemeinden weiter, diese können auf den Vorschreibungen die Gebühren etwas senken, was auszuweisen ist. „Wir helfen den Menschen in schwierigen Situationen nach einer Reihe von Maßnahmen mit einer weiteren Unterstützung“, sagte ÖVP-Abgeordneter Christoph Stark zur weiteren Gebührenbremse.

 

Rüffel für SP-Klubchef

Einen gepflegten Rüffel kassierte in der Debatte der Klubchef der SPÖ, Philip Kucher. Dieser hatte gemeint, die gesamte Tagesordnung des Nationalrats enthalte keinen Punkt, der die Preise senke. Bei genau diesem Tagesordnungspunkt, nämlich zur Senkung der Gebühren in Gemeinden, müsste es Kucher doch „die Schamesröte ins Gesicht treiben“, meinte dazu ÖVP-Abg. Rudolf Taschner.

 

Höherer Beitrag von Energiekonzernen

Ebenfalls beschlossen wurde die Regierungsvorlage für einen höheren Energiekrisenbeitrag von jenen Energieunternehmen, die mit fossiler Energie besonders hohe Gewinne erzielen.

Erreicht wird dies durch neue Gestaltung der Bemessungsgrundlage: Bisher wurden Übergewinne abgeschöpft, wenn der steuerpflichtige Gewinn um 20 % über dem Durchschnitt der vergangenen Jahre lag. Diese Grenze wird nun auf zehn Prozent gesenkt, das verbreitert die Bemessungsgrundlage.

Die Oppositionskritik, dies brächte dem Staat wenig an Einnahmen, konterte ÖVP-Abg. Gabriel Obernosterer mit der Erläuterung des Mechanismus: Die Abschöpfung von Zufallsgewinnen setze dort ein, wo Energiekonzerne die sinkenden Rohstoffpreise nicht weitergeben. Doch wenn keine Übergewinne anfallen, wurden Preisminderungen offenbar weitergegeben – wovon die Konsumenten einen Nutzen hätte, erläuterte Obernosterer.

Weitere Entlastungen, konkret bei den Gebühren, und schärfere Bestimmungen für die Abschöpfung überdurchschnittlicher Gewinne von Energieunternehmen beschloss der Nationalrat in seiner Plenartagung am Mittwoch. Foto: Parlament / Johannes Zinner
Weitere Entlastungen, konkret bei den Gebühren, und schärfere Bestimmungen für die Abschöpfung überdurchschnittlicher Gewinne von Energieunternehmen beschloss der Nationalrat in seiner Plenartagung am Mittwoch. Foto: Parlament / Johannes Zinner