Regierung

Edtstadler präsentiert erste Ergebnisse zum Jüdischen Kulturerbegesetz

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler präsentierte die Ergebnisse des ersten Umsetzungsberichtes des ÖJKG 2020 und 2021. Foto: BKA/Dunker

Das Gesetz über die Absicherung des Österreich-Jüdischen Kulturerbes, kurz ÖJKG trat 2021 in Kraft. Das Gesetz wirkt rückwirkend mit 2020 und sieht eine jährliche Förderung der Israelitischen Religionsgesellschaft in der Höhe von 4 Millionen Euro vor. Nun gaben Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und der Präsident der Israelitischen Religionsgesellschaft (IRG) Oskar Deutsch die Ergebnisse des ersten Umsetzungsberichtes bekannt.

 

So wirkt das ÖJKG

Das ÖJKG wurde im Nationalrat einstimmig beschlossen und trat 2021 in Kraft. Es sieht rückwirkend mit 2020 eine jährliche Förderung der Israelitischen Religionsgesellschaft in der Höhe von 4 Millionen Euro vor. Für 2020 wurden sogar einmalig 5 Millionen Euro gewährt.

Mit dem ÖJKG leiste die österreichische Bundesregierung ihren konsequenten Beitrag zur Förderung von jüdischem Leben in Österreich, so Verfassungsministerin Karoline Edtstadler.

 

Nationale Strategie gegen Antisemitismus

Das Gesetz sei ein wichtiger Meilenstein in der Umsetzung der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus. Ziel des Gesetzes sei die Förderung und Sicherstellung eines aktiven und freien jüdischen Lebens in Österreich und ein breiter Zugang der Bevölkerung zum jüdischen kulturellen Erbe.

„Unser Ziel ist eine Welt frei von Antisemitismus. Das können wir nur erreichen, wenn wir als Gesellschaft Antisemitismus klar aufzeigen, verurteilen und jüdisches Leben fördern“, erklärt Edtstadler.

Bereits letzte Woche wurde die Reform des Verbotsgesetzes präsentiert. Die Erneuerung des Verbotsgesetzes sei ein weiterer wesentlicher Schritt für die Bekämpfung von Antisemitismus. Mehr dazu, hier.

 

Edtstadler: Förderung eins freien und sicheren jüdischen Lebens

„Die stärkste Waffe im Kampf gegen Antisemitismus ist die Förderung eines freien und sicheren jüdischen Lebens“, so Edtstadler. Ziel sei es, mit den rechtlich abgesicherten Zuwendungen direkt die jüdische Gemeinde zu fördern. Unterstützt werden dabei vorrangig die Bereiche Sicherheit, Erhaltung und Pflege des Kulturerbes sowie die Aufrechterhaltung des jüdischen Gemeindelebens.