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Einsparung und Gerechtigkeit bei Lohnnebenkosten
Eine Einsparung bei den Lohnnebenkosten kündigt Arbeitsminister Martin Kocher für 2024 an: Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung kann dank guter Entwicklung am Arbeitsmarkt gesenkt werden. Doch bei geringfügiger Beschäftigung wird mehr Gerechtigkeit hergestellt.
Einsparung bei Arbeitslosenversicherung
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt 6 Prozent und ist je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu bezahlen. Das ist im Europavergleich hoch, in Deutschland beträgt er 2,6 Prozent.
Wegen der guten Entwicklung am Arbeitsmarkt und von Sparsamkeit kann der Beitrag zum Jahreswechsel um 0,1 Prozentpunkte gesenkt werden, kündigt Arbeitsminister Martin Kocher an. Das bedeutet für Dienstnehmer und -geber eine weitere Entlastung, diesfalls um 100 Mio. Euro.
Anhaltende Senkung der Lohnnebenkosten
Der Schritt ist eine weitere Senkung der Lohnnebenkosten, die in den letzten zwei Jahren um 0,4 Prozentpunkte gesenkt wurden. Das erbrachte eine Entlastung von 700 Mio. Euro.
Im Gegenzug wird allerdings die Dienstgeberabgabe angehoben, die für geringfügig Beschäftige fällig wird, sobald die Lohnsumme aller geringfügig Beschäftigten über 750 Euro liegt. Diese Abgabe für geringfügig Beschäftigte beträgt 16,4 Prozent. Für geringfügig Beschäftigte sind keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu bezahlen. Daher kann es für Dienstgeber kostengünstiger sein, anstelle von voll Beschäftigten mehrere geringfügig Beschäftigte einzusetzen, die ihrerseits mehrere derartige Beschäftigungsverhältnisse betreiben. Das wird geändert.
Der Verfassungsgerichtshof hat, so Kocher, klargestellt, dass auch mehrfach geringfügig Beschäftigte arbeitslosenversichert sind. Daher ist ein entsprechender Beitrag zu entrichten. Der Dienstgeberbeitrag wird daher ab 1. Jänner 2024 von 16,4 auf 19,4 Prozent angehoben.