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Eltern können sich künftig Karenzzeit teilen

Eltern können sich über Neuerungen bei der Aufteilung der Karenz freuen. Foto: iStock/ReMa

Am Mittwoch wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige, die auch als „Work-Life-Balance-Richtlinie“ bekannt ist, als Initiativantrag im Parlament eingebracht. Der Initiativantrag dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die eine stärkere Einbindung von Vätern in die Betreuung von Kindern und pflegenden Angehörigen vorsieht. Arbeitsministerminister Kocher und Frauenministerin Raab liefern Einblicke in die Umsetzung.

 

Kocher: Moderne Arbeitswelt und Gleichstellung

Mit der Umsetzung der „Work-Life-Balance“-Richtlinie sollen Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesetzt werden. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Väterbeteiligung an Betreuungs- und Pflegeaufgaben zu erhöhen und die partnerschaftliche Aufteilung der Verantwortlichkeiten innerhalb der Familie zu fördern. Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher betont die Bedeutung dieser Maßnahme für die moderne Arbeitswelt und die Gleichstellung von Männern und Frauen.

 

Aufteilung der Karenzzeit

Gemäß der Richtlinie soll die Karenzzeit zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden. Die Dauer des Karenzanspruchs bleibt bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes unverändert. Neu ist jedoch, dass zumindest zwei Monate der Karenzzeit für den anderen Elternteil reserviert sein müssen, wenn insgesamt 24 Monate in Anspruch genommen werden. Dadurch soll die Väterkarenz häufiger in Anspruch genommen und die partnerschaftliche Aufteilung der Betreuung gefördert werden.

Finanziell sind Eltern von dieser Regelung nicht betroffen, da die Höhe des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes unabhängig von der Bezugsdauer gleichbleibt. Auch bei einer 12-monatigen Karenz ändert sich nichts.

 

Wie erfolgt die Umsetzung?

„Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Karenz gibt es für den anderen Elternteil natürlich nicht. Will man als Elternpaar allerdings die volle bisherige Karenzdauer bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes ausschöpfen, sind zumindest zwei Monate für den anderen Teil vorbehalten“, so Kocher.

Alleinerziehende Elternteile sind von dieser Regelung nicht betroffen und können weiterhin Karenz bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes in vollem Umfang beanspruchen, erklärt Kocher weiter.

 

Familienbonus wird verdoppelt

Eine weitere wichtige Maßnahme sei die Verdoppelung des Familienbonus von 740 Euro im Monat auf fast 1.500 Euro im Monat. „Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern ist ein zentrales Anliegen. Mit dieser weiteren Maßnahme wollen wir gemeinsame Familienzeit und die Väterbeteiligung stärken“, ergänzt Familienministerin Susanne Raab.