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Wöginger: Erhöhung und weitere Verbesserung bei Pensionen

August Wöginger, Klubobmann und Sozialsprecher der Volkspartei: Steuerzahler und Familien entlasten, Familien mit Kindern fördern. Foto: Parlament/Zinner

Die Pensionen werden stark angehoben, allerdings nur die Pensionen bis zur Höchstbeitragsgrundlage, darüber gibt es einen Fixbetrag. Dieser Pensionserhöhung stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der NEOS zu. Zugleich beschloss der Nationalrat weitere Verbesserungen, wie August Wöginger, Klubobmann und Sozialsprecher der ÖVP, erklärte.

 

Kontinuierliche Anpassung der Pensionen

„Die Pensionistinnen und Pensionisten können sich auf diese Bundesregierung verlassen. Das zeigen die Pensionserhöhungen der letzten Jahre“, so Wöginger anlässlich der Debatte im Plenum des Nationalrats.

So gab es 2023 ein Plus von 5,8 Prozent für alle in der gesetzlichen Pensionsversicherung. Das entspricht dem gesetzlichen Anpassungsfaktor (Inflation August 2021 bis Juli 2022). Dazu kamen eine stärkere Erhöhung der Ausgleichszulage und eine Einmalzahlung im März. Für die niedrigsten Pensionsbezieherinnen und -bezieher gab es zusätzlich zur Direktzahlung eine Erhöhung von über zehn Prozent.

Für 2024 gibt es nun ein Plus von 9,7 Prozent für alle Pensionen in der gesetzlichen Pensionsversicherung entsprechend dem gesetzlichen Anpassungsfaktor. Ausgenommen davon sind Pensionen ab 5.850 Euro, diese erhalten einen Pauschalbetrag von 567,45 Euro.

 

Leistungsbonus schafft Ausgleich

Verankert werde auch eine großzügig ausgelegte Schutzbestimmung – der so genannte Leistungsbonus – für jene, die im kommenden Jahr neu in Pension gehen. Damit soll die Differenz zwischen Aufwertung und Anpassung ausgeglichen werden, erläutert Wöginger.

Vorgesehen ist, dass reguläre Alterspensionen, Schwerarbeitspensionen, vorzeitige Alterspensionen für Langzeitversicherte sowie Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitspensionen erhöht werden, wenn ihr Stichtag in das Jahr 2024 fällt. Auch Hinterbliebenenpensionen sind davon umfasst.

Gleiches gilt für Korridorpensionen, die aufgrund des Erlöschens des Arbeitslosengeld- oder Notstandshilfeanspruchs mit Stichtag im Jahr 2024 angetreten werden. Sonstigen Korridorpensionen mit Stichtag im Jahr 2024 gebührt der Leistungsbonus hingegen grundsätzlich dann, wenn die Anspruchsvoraussetzungen bereits am 31. Dezember 2023 vorliegen. Für diese Personengruppen gilt ein Leistungsbonus in Höhe von 6,2 Prozent. Dem öffentlichen Dienst steht ebenfalls eine Erhöhung zu.

 

Hohes Niveau der Pensionen

„Die Pensionistinnen und Pensionisten erhalten in Österreich mehr als in vielen anderen Ländern“, verwies Wöginger unter anderem auf Deutschland. So liegen die Bauernpensionen im Vergleich zu Österreich dort im Schnitt bei der Hälfte und werden zudem nur zwölf und nicht 14 mal ausbezahlt. Die niedrigsten Pensionsbezieherinnen und -bezieher erhalten in Österreich jetzt eine Steigerung der Ausgleichszulage von 1.110 auf nunmehr 1.217 Euro.

 

Deutliches Plus für Familien

„Hören Sie auf mit den Unkenrufen“, so Wöginger zur Opposition. „Es bringt nichts, unser Land nur schlecht zu jammern“, meinte Wöginger unter Verweis auf die zahlreichen Unterstützungen: „Es gibt sicherlich jene, die jeden Euro zwei- bis dreimal umdrehen müssen, aber wir haben alles getan, um die Menschen zu unterstützen.“

Die Initiativen der Regierung für die Bevölkerung seien auch konkret zu spüren. So habe beispielsweise eine vierköpfige Familie – ein Pfleger und eine Lehrerin – mit zwei Kindern im Alter von acht und elf Jahren, die durch die Teuerung etwa 4.000 Euro mehr an Ausgaben hat, inklusive aller Steuersenkungen und Valorisierungen über 4.600 Euro netto mehr zur Verfügung.