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EU-Minister einig bei Asyl und Arbeitsmigration
Die Innenminister der EU sind einig bei Asylverfahren und Arbeitsmigration. Die Ressortchefs setzen heute, Freitag, ihre Beratungen in Luxemburg fort. Bereits gestern abends erfolgte die Einigung über neue Regeln für Asylverfahren. Innenminister Gerhard Karner sprach von einem guten Schritt vorwärts, dem allerdings weitere folgen müssten.
Schweden setzt Asyl auf die Agenda
Die schwedische Ratspräsidentschaft hat damit zum zweiten Mal eine formelle Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ den äußerst aktuellen und drängenden Themen gewidmet:
- Asyl und Migration
- Der Zustand des Schengen-Raumes, in dem für EU-Bürger Bewegungsfreiheit herrscht
- Innere Sicherheit und Strafverfolgung
- Medienfreiheit
- Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
- Bekämpfung der organisierten Kriminalität
Reformen bei Migration und Asyl
Schwedens Ministerin für Migration, Vorsitzende des Rates, meinte zum Auftakt des Treffens mit EU-Ressortkollegen: „Ich hoffe, dass wir im Rat eine Einigung über wichtige Rechtsakte im Asylbereich erzielen können.“
Spät abends war es so weit. Um 22.50 Uhr wurde erklärt:
Minister einig, Verhandlung mit Parlament folgen
„Der Rat hat heute einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zu einer Modernisierung des EU-Regelwerks für Asyl und Migration unternommen“, hieß es in der kurz vor Mitternacht verbreiteten Pressemitteilung.
„Der Rat einigte sich auf eine Verhandlungsposition zur Asylverfahrensverordnung und zur Asyl- und Migrationssteuerungsverordnung. Dieser Standpunkt wird die Grundlage für die Verhandlungen des Ratsvorsitzes mit dem Europäischen Parlament bilden.“
Geplant und vorbereitet sind ein neues System, um Asyl und Migration zu managen, und eine neue Verordnung für Asylverfahren.
Raschere Asylverfahren
So sollen etwa Asylverfahren entweder an den Außengrenzen der EU oder in jenem Staat abgewickelt werden, in welchem spätere Asylwerber erstmals den EU-Raum erreicht haben.
In den Verfahren soll rasch geklärt werden, ob überhaupt Aussicht auf Asyl besteht.
Die Antragsteller werden verpflichtet, mit den Behörden zu kooperieren.
Die Asyl- und gegebenenfalls Rückführungen dürfen nicht länger als sechs Monate dauern.
Zwischen den stärker und weniger von Asylverfahren und Asylberechtigten belasteten Mitgliedstaaten soll künftig ein solidarischer Ausgleich geschaffen werden. Dieser sieht die Umsiedlung von bis zu 30.000 Asylwerbern vor, wobei Staaten sich mit 20.000 Euro von der Aufnahmeverpflichtung frei kaufen können.
Diese Vorschläge sind teils bereits im einem vorbereiteten Pakt zur Reform der Migrations- und Asylvorschriften enthalten.
Die EU-Staaten wollen bei Asylverfahren auch mit Drittstaaten kooperieren.
Mehr Schutz für Frauen
Das Gesetz gegen Menschenhandel wird verschärft, ebenso die Maßnahmen zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen: Zwangsheirat und illegale Adoption sollen künftig als Formen der Ausbeutung gelten. Personen, die wissentlich Menschenhändler nutzen, müssen mit Strafen rechnen.
Überprüfung der Schengen-Reisefreiheit
Die visafreie Einreise in EU-Nachbarstaaten wird überprüft, da sie zu illegaler Weiterwanderung in die EU missbraucht wurde.
An diesen besonderen Beratungen werden zusätzlich die vier Nicht-EU-Ländern, die dem Schengen-Abkommen beigetreten sind, teilnehmen: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Bekämpfung der organisierten Kriminalität
Schweden als Ratsvorsitz und die Europäische Kommission haben weitere Maßnahmen gegen Extremismus und Terrorismus und der Bekämpfung der organisierten Kriminalität vorbereitet.
Eine hochrangige Gruppe an Sachverständigen wird Zugang zu Daten erhalten, um Strafverfolgung effektiver zu gestalten. Erträge aus Kriminalität und ungeklärte Vermögenswerte können künftig leichter eingezogen werden.
Effektive Verfahren für Arbeitsmigration
Kurz nach Beginn ihres formellen Treffens hatten sich die Innenminister darauf geeinigt, wie Arbeitsmigration nach Europa besser geregelt werden könnte, heißt es in einer Mitteilung der Ratspräsidentschaft.
Die EU-Staaten brauchen Zuwanderung, einerseits wegen der Fachkräfte, andererseits wegen mangelnden Wachstums der Bevölkerung. Die offenen und schwierigen Fragen der Migration nach Europa sollen nun zumindest für die befristete Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt beantwortet werden.
Die Innenminister einigten sich auf eine Aktualisierung der Antragsverfahren auf Zulassung zum EU-Arbeitsmarkt für Personen aus Nicht-EU-Staaten.
Die Verfahren für eine kombinierte Aufenthaltserlaubnis sollen effektiver werden. Um Ausbeutung zu verhindern, erhalten Arbeitnehmer aus Drittstaaten mehr Rechte und werden wie jene aus EU-Staaten behandelt.
Minister einigen sich auf einheitliches Gesetz
Zur Einigung meinte die Vorsitzende, Schwedens Ministerin für Migration, Maria Malmer Stenegard:
„Wenn der Arbeitskräftemangel unsere Unternehmen verlangsamt und sie daran hindert, zu wachsen und innovativ zu sein, sollten sie leichter in der Lage sein, ausländische Fachkräfte einzustellen. Ein berechenbares und reibungsloses Antragsverfahren ist von größter Bedeutung, und das garantiert das Einheitsgenehmigungsgesetz, auf das wir uns heute geeinigt haben.“