News
„Geräte‑Retter‑Prämie“ soll Umwelt schonen und Reparaturkultur stärken
Das Umweltministerium will mit der Einführung der Geräte‑Retter‑Prämie einen gezielten und budgeteffizienten Impuls für mehr Reparaturen im Haushalt setzen. Ab dem 12. Jänner 2026 können Konsumenten defekte Elektro‑ und Elektronikgeräte kostengünstig instand setzen lassen und damit aktiv zur Abfallvermeidung, Ressourcenschonung und Reduktion des CO₂‑Ausstoßes beitragen.
Totschnig sieht Kreislaufwirtschaft gestärkt
Die Registrierung für Partnerbetriebe ist bereits seit dem 10. Dezember 2025 über die offizielle Website www.geräte‑retter‑prämie.at möglich. Die Anmeldung ist für die Betriebe kostenfrei. Nach Eingang prüft die Kommunalkredit Public Consulting die eingereichten Anträge.
Umweltminister Norbert Totschnig betonte, dass die Prämie einen attraktiven Anreiz zur Ressourcenschonung setze. „Wir setzen auf Reparieren statt Wegwerfen – das ist vernünftig und schont die Umwelt. So vermeiden wir CO₂-Ausstoß, stärken die Kreislaufwirtschaft und unterstützen die Wertschöpfung durch heimische Reparaturbetriebe. Die Geräte-Retter-Prämie macht nachhaltiges Handeln einfacher und attraktiver. Kreislaufwirtschaft ist in Österreich längst gelebte Realität. Sie bedeutet, qualitativ hochwertige Geräte länger zu nutzen, sie zu reparieren und wiederzuverwenden, statt sie vorschnell zu ersetzen. Und wir leisten einen wertvollen Beitrag zum Aufschwung Österreichs.“
Manfred Denk, Obmann der Bundessparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Österreich freut sich in einer Aussendung, dass die „Erfolgsstory Reparaturbonus ein neues Kapitel in Form der Geräte-Retter-Prämie erhält“. Er hob hervor, dass das Know‑how der österreichischen Reparaturbetriebe nun stärker in den Fokus rücke und sowohl die Umwelt als auch die Verbraucher profitieren würden.
Von Akkuschrauber über Staubsauger bis zum Blutdruckmessgerät
Im Vergleich zum Vorgängermodell ist die Geräte‑Retter‑Prämie deutlich effizienter gestaltet. Die Förderung konzentriert sich ausschließlich auf haushaltsrelevante Geräte, die materialintensiv sind und häufig reparaturbedürftig werden. Zu den geförderten Produkten zählen Waschmaschinen, Kühlschränke, Tiefkühltruhen, Staubsauger, Akkuschrauber sowie medizinische Pflegegeräte wie Rollstühle, Pflegebetten, Beatmungsgeräte und Blutdruckmessgeräte. Kategorien wie Fahrräder, E‑Bikes, Handys, Luxus‑ oder Unterhaltungsgeräte werden nicht mehr unterstützt.
Neue Förderkriterien
Die Förderung kann für Reparaturen, Serviceleistungen, Wartungen sowie für Kostenvoranschläge in Anspruch genommen werden. Der Fördersatz beträgt wie bisher höchstens 50 Prozent der Bruttokosten. Unverändert bleibt auch, dass Kostenvoranschläge weiterhin mit bis zu 30 Euro gefördert werden können. Neu ist jedoch, dass die maximale Förderhöhe von 200 Euro auf 130 Euro deutlich reduziert wurde.




