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Justizreformen: Deutscher Rückenwind für Edtstadler

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler macht Druck und Tempo für Reformen im Justizbereich und spricht sich unter anderem für ein Zitierverbot aus Ermittlungsakten aus. Justizministerin Alma Zadic (l.) bremst. Foto: BKA/Valentin Brauneis

Der Reformstau bei der Justiz ist evident und wird nur sehr zögerlich von Justizministerin Alma Zadic abgebaut. Mehr Tempo macht Verfassungsministerin Karoline Edtstadler. Mit einer Reihe von Vorschlägen möchte sie die Justiz reformieren. Unter anderem mit einem Zitierverbot aus Akten. Für diesen Vorschlag bekommt sie nun Rückenwind aus Deutschland. Dort machte man mit dem Zitierverbot bisher gut Erfahrungen.

Es kommt nicht selten vor, dass beschuldigte Personen aus den Medien erfahren, dass gegen sie ermittelt wird und in der Folge aus den unter Verschluss gehaltenen Ermittlungsakten in Medien zitiert wird. Meist trifft es Persönlichkeiten, die prominent oder einer breiten Öffentlichkeit bekannt sind.

 

Edtstadler für „Zitierverbot“

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler kritisiert schon seit längerem, dass durch ständige Aktenleaks die Rechte von Beschuldigten verletzt würden. Zum einen geht’s um die Privatsphäre der Beschuldigten und zum anderen das Recht auf ein faires Verfahren. Bedies werde ständig durch Leaks verletzt. Die Ministerin plädiert dafür, so wie in Deutschland ein „Zitierverbot“ einzuführen und derartige Leaks in Zukunft unter Strafe zu stellen.

 

Zadic weiter für Aktenleaks

Die zuständige Justizministerin Alma Zadic hält davon wenig und goutiert somit, dass ständig Ermittlungsakten aus ihrem Ressort bzw. über Rechtsvertreter von Beschuldigten den Weg an die Öffentlichkeit finden.

Die Tageszeitung „Kurier“ ging nun der Frage nach, wie dieses Zitierverbot aus Akten in Deutschland funktioniert. Was Zadic ständig als „totes Recht“ abkanzelt, wird von den deutschen Experten und dem deutschen Justizminister persönlich allerdings ganz anders gesehen. Dort ist man mit dem bestehenden – fast 50 Jahre alten System – , nämlich dem Verbot aus Akten zu zitieren, sehr zufrieden.

 

Experte „Ermittlungen sind nicht öffentlich“

Das Gesetz wurde in Deutschland eingeführt, um Vorverurteilungen von Beschuldigten zu vermeiden. Ebenso sollen dadurch Richter durch öffentliche Berichterstattung nicht beeinflusst werden. „Ermittlungen sind nicht öffentlich. Sie werden es erst, wenn sich ein Gericht damit beschäftigt“, erklärt Gerhard Dannecker, Professor für Strafrecht an der Uni Heidelberg gegenüber dem Kurier.

Deutscher Justizminister widerspricht Zadic

Noch direkter wird Zadic von ihrem deutschen Amtskollege Justizminister Marco Buschmann widersprochen. Bereits zuvor war er gegenüber dem Standard der Auffassung, dass „natürlich eine bestimmte Form der Berichterstattung den Ruf und die Zukunft von Menschen vernichten“. Das Gesetz habe sich laut Buschmann sehr wohl bewährt und meint zum Zitierverbot, „dass wir in Deutschland gut damit zurechtkommen.“

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler macht Druck und Tempo für Reformen im Justizbereich und spricht sich unter anderem für ein Zitierverbot aus Ermittlungsakten aus. Justizministerin Alma Zadic (l.) bremst. Foto: BKA/Valentin Brauneis
Verfassungsministerin Karoline Edtstadler macht Druck und Tempo für Reformen im Justizbereich und spricht sich unter anderem für ein Zitierverbot aus Ermittlungsakten aus. Justizministerin Alma Zadic (l.) bremst. Foto: BKA/Valentin Brauneis