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Kanzler will Bargeld in Verfassung absichern
Dem globalen Trend hin zur völlig bargeldlosen Bezahlung möchte Bundeskanzler Karl Nehammer in Österreich einen Riegel vorschieben. Bargeld soll weiterhin als Zahlungsmittel im Umlauf bleiben. Langfristig absichern möchte das der Kanzler durch eine Verankerung in der Verfassung.
Bankomat spuckt 47 Milliarden Euro Bargeld aus
Pro Jahr werden an den rund 9.000 Bankomatgeräten in Österreich rund 47 Milliarden Euro an Bargeld behoben. 67 % aller Zahlungen unter 20 Euro werden in Österreich bar geleistet. Das zeigt, wie sehr das Bargeld in Österreich nach wie vor als beliebtes Zahlungsmittel genutzt wird. „Immer mehr Menschen haben Sorge, dass das Bargeld als Zahlungsmittel in Österreich eingeschränkt werden könnte“, sagt Bundeskanzler Karl Nehammer.
Widersprüchliche Informationen und Berichte schüren diese Unsicherheit. Für den Kanzler haben allerdings die Menschen in Österreich haben „ein Recht auf Bargeld“, wie er am Freitag in einer Medienmitteilung des Bundeskanzleramtes mitteilte.
In drei Schritten zum sicheren Bargeld
Für dieses Recht auf Bargeld sind laut Nehammer drei Schritte notwendig:
- Die verfassungsrechtliche Absicherung von Bargeld als Zahlungsmittel
- Sicherstellen, dass auch weiterhin mit Bargeld bezahlt werden kann
- Sicherung einer Grundversorgung mit Bargeld unter Einbindung der Nationalbank
Die Menschen müssen laut Nehammer eine Absicherung haben, dass Bargeld ein Zahlungsmittel bleibt und die Möglichkeit haben weiterhin mit Bargeld zu bezahlen. Und sie müssen eine Grundversorgung mit Bargeld in zumutbarer Entfernung haben. „Das ist auch eine Frage der Unabhängigkeit und der Krisenvorsorge“, erklärt der Bundeskanzler.
Runder Tisch im September
Für das Bargeld als „elementares Zahlungsmittel“ soll zur Absicherung nun ein „unmissverständlicher Rechtsrahmen“ geschaffen werden, erklärte Bundeskanzler Nehammer: „Ich habe daher den Finanzminister beauftragt, diese drei Dinge auszuarbeiten und wir werden im September zu einem Runden Tisch mit den zuständigen Ministerien, Branchenvertretern und der Nationalbank einladen. Ziel ist es, diese drei Punkte bestmöglich, verhältnismäßig und rechtssicher umzusetzen“, so Nehammer.
Trotz der verfassungsrechtlichen Absicherung des Bargeldes, werden auch andere Zahlungsformen ihre Berechtigung haben. Nehammer spricht sich insgesamt für die Wahlfreiheit aus. „Jeder soll die Möglichkeit haben, frei zu entscheiden, wie und womit er zahlen will. Das kann mit Karte sein, mittels Überweisung, vielleicht künftig auch mit dem digitalen Euro, aber eben auch mit Bargeld. Diese Wahlfreiheit muss und wird bestehen bleiben.“