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Kinder: Menschenrecht auf Kenntnis der Eltern

Kinder haben ein Recht, zu erfahren, wer ihre leiblichen Eltern sind, und das Recht, von ihnen betreut zu werden, sagen die ÖVP-Abgeordneten Gudrun Kugler (Sprecherin für Menschenrechte) und Elisabeth Pfurtscheller (Frauensprecherin): Foto: helenesouza.com / pixelio.de

Kinder sollen ein gesetzlich gesichertes Recht erhalten, ihre leiblichen Eltern zu kennen. Dies fordern die ÖVP-Abgeordneten Gudrun Kugler und Elisabeth Pfurtscheller. Wie dringend diese Forderung ist, belegt die dramatische Lebensgeschichte von Albert Frantz, über die er im Parlament berichtete.

 

14 Jahre Vatersuche

Albert Frantz kam im US-Bundesstaat Pennsylvania durch Samenspende zur Welt, was ihm jedoch verheimlicht wurde, erzählte der mittlerweile 48jährige, in Wien lebende US-Amerikaner. Als Kind vom Ziehvater verprügelt fand er nach 14 Jahre dauernder Suche seinen biologischen Vater, von dem er „im Unterbewusstsein“ immer gewusst habe. Die Freude gelungener Familienzusammenführung war groß.

ÖVP-Menschenrechtssprecherin Abg. Gudrun Kugler und ÖVP-Frauensprecherin Abg. Elisabeth Pfurtscheller hatten Frantz gemeinsam mit der Aktion Leben zu einem Mittagsevent zum Thema „Recht des Kindes auf Kenntnis der genetischen Abstammung“ in das Parlament eingeladen.

Kinder haben Rechte: Elisabeth Pfurtscheller und Gudrun Kugler mit Albert Frantz (Foto: Fb/Kugler)

Kinderrechte: Wolfgang Sobotka, Elisabeth Pfurtscheller und Gudrun Kugler mit Albert Frantz und Johann Hager (r.). (Fb/Kugler)

Internationales Engagement

Der amerikanische Pianist und international Vortragende hat seine Geschichte bereits vor der UNO erläutert und auch in unterschiedlichen internationalen Foren dazu gesprochen. „Die Veranstaltung mit Frantz soll unterstreichen, was es für einen Menschen bedeutet, wenn sein Recht auf Kenntnis der eigenen genetischen Identität verletzt wird“, so die beiden Abgeordneten.

 

Vorrang für Rechte der Kinder

„Die Natur kennt keine Spender, sondern nur Eltern!“ sagt Frantz: „Gerechtigkeit für die einen darf nicht zur Ungerechtigkeit für die anderen werden.“ Er, Frantz, sehe im Zweifel immer einen Vorrang der Rechte von Kindern.

 

Menschenrecht auf Kenntnis der Herkunft

„Für den Menschen ist es wichtig zu wissen, wo er oder sie herkommt“, erklärt dazu Kugler. Daraus ergebe sich die hohe Nachfrage nach privaten DNA-Tests, insbesondere in den englisch-sprachigen Ländern. Kugler sieht darin ein Menschenrecht: „Das Menschenrecht auf Kenntnis der Herkunft ergibt sich aus Art. 8 EMRK sowie Art. 7 und 8 der Kinderrechtekonvention. Es liegt jetzt am Gesetzgeber, das Recht des Kindes auf seine Identität und darauf, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden, so weit als gesetzlich möglich zu schützen!“

 

Register über Samen- und Eizellenspenden

In einem Entschließungsantrag wurde die Regierung beauftragt, bis zum 29. April 2024 einen Ministerialentwurf betreffend Einrichtung eines zentralen Registers über Samen- oder Eizellspenden zur Begutachtung vorzulegen, wie dies auch im Regierungsprogramm enthalten ist.

Sowohl Kugler als auch Pfurtscheller drängen auf rasche Umsetzung: Es sei nur natürlich, dass sich Frauen Kinder wünschen und Männer Väter werden wollen, auch wenn es auf natürlichem Wege nicht funktioniert, so Frauensprecherin Pfurtscheller, aber „die Herausforderung ist es, dabei die Kinderrechte nicht zu verletzen.“

Kinder haben ein Recht, zu erfahren, wer ihre leiblichen Eltern sind, und das Recht, von ihnen betreut zu werden, sagen die ÖVP-Abgeordneten Gudrun Kugler (Sprecherin für Menschenrechte) und Elisabeth Pfurtscheller (Frauensprecherin): Foto: helenesouza.com / pixelio.de
Kinder haben ein Recht, zu erfahren, wer ihre leiblichen Eltern sind, und das Recht, von ihnen betreut zu werden, sagen die ÖVP-Abgeordneten Gudrun Kugler (Sprecherin für Menschenrechte) und Elisabeth Pfurtscheller (Frauensprecherin): Foto: helenesouza.com / pixelio.de