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Kinderkopftuch wird verboten

Das islamische Kopftuch wird für Schülerinnen bis zur 8. Schulstufe – also Kinder – verboten. Die Bundesregierung fasste im Ministerrat einen entsprechenden Beschluss, der Gesetzesentwurf geht in Begutachtung.
Kinder schützen und stärken
Junge Menschen in ihrer Entwicklung zu schützen und sie zu stärken, ist, neben der elterlichen Verantwortung, ein zentrales Anliegen der Bundesregierung, heißt es in einer Information aus dem Bundeskanzleramt nach dem Ministerrat.
Sowohl das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern als auch die UN-Kinderrechtskonvention verpflichten dazu, deren Rechte besonders zu schützen. In einer freien demokratischen Gesellschaft ist es zudem eine integrale Aufgabe des Bildungssystems, jungen Menschen Perspektiven für ein selbstbestimmtes und aufgeklärtes Leben zu eröffnen. Schulen vermitteln nicht nur Wissen, sondern fördern auch Werte wie Gleichberechtigung, individuelle Freiheit und soziale Integration.
Inhalte des Kopftuchverbots
- Verbot des islamischen Kopftuchs für Schülerinnen bis zur 8. Schulstufe (unter 14 Jahre; Religionsmündigkeit).
- Gilt für öffentliche und private Schulen
- Eltern sind verpflichtet, das Verbot einzuhalten.
- Das Sanktionsmodell sieht zunächst ein Gespräch der Schulleitung mit Schülerin und Eltern vor, bei Wiederholung die Einbindung von Bildungsdirektion und Jugendhilfe und schließlich Verwaltungsstrafen zwischen 150 und 1.000 Euro.
Begleitmaßnahmen
Das Kopftuchverbot wird von einem umfassenden Schutzkonzept begleitet, das verfassungsrechtlich entscheidend ist:
- Elterngespräche sollen sicherstellen, dass das Wohl der jungen Menschen im Vordergrund steht und Eltern Verantwortung übernehmen.
- Stärkung der Mädchen selbst soll sie ermutigen, selbstbewusst ihren eigenen Weg zu gehen und sich gegen sozialen Druck zu behaupten.
- Burschenarbeit adressiert gezielt den Gruppendruck durch Gleichaltrige und fördert respektvolles, gleichberechtigtes Verhalten.
- Maßnahmen gegen „Sittenwächter“ sollen verhindern, dass Mädchen von außen unter Druck gesetzt oder kontrolliert werden.
Durch diese ergänzenden Schritte wird das Gesetz nicht nur auf ein Verbot reduziert, sondern in einen breiteren Kinderschutz- und Integrationsrahmen eingebettet.
Zur Begründung der Maßnahme meinte Integrationsministerin Claudia Plakolm wörtlich: „Es geht um den Schutz von Kindern und um gleiche Chancen für alle Mädchen in Österreich. Ein achtjähriges Mädchen gehört nicht unter ein Kopftuch. Ein Kind soll spielen, klettern, träumen, lernen und sich bewegen – nicht sexualisiert und religiös verschleiert werden. Wir wollen, dass Mädchen in unserem Land frei, sichtbar und selbstbewusst aufwachsen können.“
