Innenpolitik

Koalition fixiert Kindergartenmilliarde

Die Grenze für geringfügigen Zuverdienst für Eltern in Karenz wird 2024 erhöht, beschloss der Familienausschuss des Nationalrats. Foto: iStock

Bei der Konferenz der Landeshauptleute in Bregenz haben sich Bund und Länder am Freitag über Maßnahmen in der Elementarpädagogik und im Pflichtschulbereich geeinigt. Laut Bildungsminister Martin Polaschek liefen die Verhandlungen in einem „guten und wertschätzenden Klima“ ab. Beschlossen wurde umfangreiche Neuerungen, vor allem eine Kindergartenmilliarde. In der Elementarpädagogik wurde „ein großer Schritt gesetzt“, erklärte Bildungsminister Martin Polaschek.

 

Das sind die Ziele der Kindergartenmilliarde

Polaschek verwies auf die Bedeutung der Kindergärten: „Die Kindergärten sind unsere ersten Bildungseinrichtungen und diese sollen auch entsprechend ausgestattet werden.“ Die Bundesregierung habe sich in ihrem Regierungsprogramm zu einer deutlichen Erhöhung der Mittel bekannt.

Was bedeutet das konkret? Die neue Vereinbarung zwischen Bund und Ländern für Kinder und Familien soll folgende Ziele erreichen:

  • Für all jene Familien, die ein flexibles, flächendeckendes und ganzjähriges Angebot nutzen möchten, soll dies bereitgestellt und ein bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges Bildungs- und Betreuungsangebot geschaffen werden. Der Fokus liegt beim flächendeckenden Ausbau insbesondere auf der Schaffung von neuen Plätzen für unter Dreijährige und auf noch unterversorgte Regionen.
  • Die Öffnungszeiten sollen verlängert und flexibler angeboten werden, damit diese mit einer Vollbeschäftigung der Erziehungsberechtigten vereinbar sind (VIF-Konformität). Zusätzlich sollen auch für die Randzeiten Angebote bereitstehen. Der beitragsfreie Pflichtkindergartenbesuch soll weiterhin die Familien finanziell entlasten.
  •  In den Verhandlungen wurde die Bedeutung der elementaren Einrichtungen als erste Bildungseinrichtung eines Kindes hervorgehoben. Alle Vertragspartner streben die stetige qualitative und quantitative Verbesserung in der Elementarpädagogik an. Qualitativ durchgängig hochwertige Angebote sollen für alle Kinder gewährleistet werden.
  • Überdies verständigten sich die Länder darauf, im Rahmen der Elementarpädagogikreferenten-Konferenzen einen Vorschlag über Qualitätsmindeststandards zu erarbeiten und Qualitätsstandards im Bereich Personalentwicklung sowie bei Aus-, Fort- und Weiterbildung von Fach- und Assistenzpersonal zu prüfen.
  • Zudem soll die frühe sprachliche Förderung mit dem Ziel der raschen Integration intensiviert werden. Die maximal für die frühe sprachliche Förderung abrufbaren Mittel steigen sowohl durch die Ausweitung der Mittel und als auch des flexiblen Anteils von bisher maximal 25 Mio. Euro auf zukünftig maximal 59 Mio. Euro pro Kindergartenjahr. Diese Mittelerhöhung und Qualitätssteigerung kommt v. a. Kindern mit Migrationshintergrund zugute und trägt damit wesentlich dazu bei, die Integration dieser Kinder zu verbessern.

 

So werden Millionen aufgebracht und eingesetzt

Durch die neue Vereinbarung werden für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 insgesamt eine Milliarde Euro bundesseitig zur Verfügung gestellt. Mit der Kofinanzierung der Länder fließen damit 1,315 Mrd € in diesen wichtigen Bereich.

  • Der jährliche Zweckzuschuss erhöht sich von 142,5 Mio. Euro auf 200 Mio. Euro im Jahr (plus 40 %). Zudem können die bisher nicht verwendeten Bundeszuschüsse aus der 15a-Vereinbarung Elementarpädagogik 2018/19 bis 2021/22 weiterverwendet werden, was zu einer weiteren Erhöhung des Investitionsvolumens führt.
  • Ein wichtiges Element der Kindergartenmilliarde: Der Bund ermöglicht den Ländern durch den Ausbau der flexiblen Mittel noch treffsicherere Investitionen.
  • Durch die Steigerung des flexiblen Anteils von 10 % auf zukünftig 30 % der Gesamtmittel können statt bisher maximal 25 Mio. Euro zukünftig  59 Mio. Euro in die Sprachförderung fließen.