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Maklerprovision für Mieter endgültig Geschichte

Wohnraum soll genutzt werden, Leerstand kann von Ländern mit einer Abgabe belegt werden. Der Nationalrat beschloss dafür neue Kompetenzen der Länder. Foto: istock / urbazon

Mit 1. Juli ist für Wohnungssuchende eine wesentliche Neuerung in Kraft getreten. Die Maklerprovison fällt in Zukunft weg. Ab jetzt gilt das „Bestellerprinzip“.

 

Schrittweise Entlastung

Die Maklerprovision war bisher für viele Wohnungssuchende eine zusätzliche Belastung bei der Schaffung von Wohnraum.

Noch bevor der erste Einrichtungsgegenstand angeschafft war, musste zum Teil tief in die Tasche gegriffen werden, um überhaupt an die Wohnungsschlüssel und den Mietvertrag zu kommen.

Diese Provision machte in der Regel zwei Bruttomonatsmieten aus. Viel Geld, das oft besonders jungen Menschen fehlte, um sich den Wohntraum zu erfüllen.

 

Entlastung für tausende Wohnungssuchende

Nun gelten seit 1. Juli andere gesetzliche Regeln, die am 1. März vom Nationalrat beschlossen worden waren und am 16. März den Bundesrat passierten.

Auf zukünftige Mieter darf nicht mehr automatisch die Maklerprovision abgewälzt werden. Jetzt muss jener die Provision bezahlen, der den Makler zur Wohnungsvermittlung beauftragt hat. Diese neue Regelung entlastet tausende Wohnungssuchende pro Jahr. Siehe Rechenbeispiele

 

SPÖ stimmte dagegen 

Das „Bestellerprinzip“ wurde im Frühjahr von der türkis-grünen Koalition im Parlament beschlossen. Bis zum Schluss stellte sich die SPÖ gegen diese entlastende Maßnahme und verweigerte die Zustimmung im Parlament.