Innenpolitik
Ende der Maklerprovision: So viel spart man sich jetzt bei einer neuen Wohnung
Die Maklerprovision soll für Mieter in Zukunft der Vergangenheit angehören und nicht mehr vom Mieter bezahlt werden. In Zukunft zählt das Bestellerprinzip. Heiß im Klartext: wer bestellt, der zahlt auch. Zur-Sache berichtete.
Wieviel der Entfall der Maklerprovision bringt und wie hoch die Ersparnisse für Wohnungssuchende ausfallen, zeigen drei Rechenbeispiele:
Zwei Zimmer Wohnung in der Stadt
Eine alleinerziehende Mutter sucht nach einer leistbaren Zwei-Zimmer-Wohnung. Per Aushang wird sie auf eine renovierte Wohnung im Zentrum von St. Pölten aufmerksam. Sie vereinbart einen Besichtigungstermin und unterschreibt nach kurzer Bedenkzeit einen auf fünf Jahre befristeten Mietvertrag. Die Miete für die 49m2 Wohnung beträgt rund 500 Euro (inkl. USt). Da der Vermieter der Wohnung den Makler beauftragt hat, erspart sich die Alleinerzieherin knapp 1.100 Euro an Maklerprovision.
Jungfamilie am Land
Eine junge Familie mit Kind in Tirol sucht nach einer Wohnung in Stams und meldet sich auf das Online-Inserat eines Maklers für eine 72m2 große Drei-Zimmer-Wohnung. Nach der Wohnungsbesichtigung schließen sie einen Mietvertrag mit dem Vermieter ab. Die monatlichen Gesamtkosten belaufen sich auf 986 Euro (inkl. USt). Da der Vermieter Erstauftraggeber des Immobilienmaklers ist, muss die Familie keine Provision bezahlen. Sie ersparen sich damit 2.112 Euro.
Die Studenten-WG
Vier befreundete Studenten wollen gemeinsam eine WG gründen und begeben sich dafür auf Wohnungssuche in Wien. Über die Anzeige eines Immobilienmaklers auf einer Online-Plattform werden sie auf eine 4,5-Zimmer Wohnung direkt an der U6-Station Nußdorfer Straße aufmerksam. Nach einer Besichtigung schließen sie einen befristeten Mietvertrag ab. Die Miete beträgt 1.809,43 Euro (inkl. USt). Weil auch in diesem Beispiel die Vermieterin das Maklerbüro beauftragt hat, müssen die Studierenden keine Maklerprovision zahlen. Sie sparen sich dadurch fast 4.000 Euro.