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Neues Paket für Baukonjunktur und Energiewende

Mehr leistbare Wohnungen: Der Ministerrat beschloss das Konjunkturpaket „Wohnraum und Baufoffensive“, das für den gemeinnützigen Wohnbau mit einer Milliarde Euro dotiert ist. Foto: iStock/Drazen

Mit einem neuen Paket von drei Milliarden Euro werden die Baukonjunktur belebt und die Energiewende beschleunigt. Zugleich beschloss die Bundesregierung einen weiteren Zuschuss zu gestiegenen Energiekosten. Die Details zum Paket.

 

Abgestimmtes Bündel an Maßnahmen

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Budgetverhandlungen auf ein umfangreiches Konjunkturpaket geeinigt. Ein aufeinander abgestimmtes Bündel an Maßnahmen soll nachhaltige Investitionen in den Standort stärken und ökologische Bau- und Sanierungsmaßnahmen fördern.

 

Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlage entfällt

So wird künftig etwa die Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen in Österreich abgeschafft. Damit wird das bürokratische Antragssysteme abgeschafft. Das Verfahren wird für alle Bürger/innen einfacher, die auf PV-Strom umsteigen wollen, heißt es dazu aus dem Bundeskanzleramt.

Auch die Förderung von Sanierungsmaßnahmen wird weiter ausgebaut.

Zusätzlich sollen öffentliche Bauprojekte und Investitionen vorgezogen werden, um die Konjunktur zu beleben. Die Stärkung der Wirtschaft und deren nachhaltiger und ökologischer Umbau gehen somit Hand in Hand.

Die Maßnahmen im Detail laut einer Aufstellung des Bundeskanzleramtes:

 

Erneuerbaren Wärme Paket (EWP)

  • Rechtlicher Rahmen für Verbot von Gasheizungen im Neubau
  • Zusätzliche Förderungen für Kesseltausch in der Höhe von 1 Milliarde Euro bis 2026 (rund 75 % pro neuer Heizung)
  • Erhöhung Förderungen für einkommensschwache Haushalte in der Höhe von 60 Mio Euro (auf insgesamt 200 Mio Euro)
  • Erhöhung der Mittel für den Sanierungsbonus um 200 Mio Euro.
  • Erhöhung der Mittel für den Klima- und Energiefonds in der Höhe von 32 Mio Euro

 

Investitionen in erneuerbare Energie

  • Aussetzung der Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen für zwei Jahre (Volumen 650 Mio Euro)
  • Novelle der Marktprämien-VO
    Anhebung der Höchstpreise für die Marktprämien Wind, Wasser, Biomasse und Biogas, um den weiteren Ausbau und die längerfristige Planung zu attraktiver zu machen

 

Baukonjunktur wird belebt

  • Vorziehen und Vorrang für öffentliche Bauprojekte im Ausmaß von über 640 Mio Euro im Jahr 2024. Aus Bundesbudget zusätzlich 321 Mio Euro 2024; Ausgegliederte Einheiten (BIG, ÖBB, ASFINAG) erhalten 321 Mio Euro zusätzlich für 2024.
  • Investitionen und Standortförderungen in Zukunftsbereiche: Förderung von Investitionen in jene Produktionen, welche die nationalen Kapazitäten und die Versorgungssicherheit ausbauen:
    • 400 Mio Euro für die Jahre 2024 bis 2027 sowie darüber hinaus für Vorkehrungen in der Chips-Produktion, um attraktive und international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zu schaffen.
    • 90 Mio Euro für die Forschung im Chips Bereich
    • 42 Mio Euro für die FTI-Förderung für die Bauwirtschaft; dazu Erhöhung der Mittel für die Transformation der Industrie um 250 Mio Euro
    • Für die Umsetzung der Investitionsprämie stehen 2024 680 Mio Euro zur Verfügung, für Projekte, die in diesem Jahr abgeschlossen werden.

 

Energiehilfen für Unternehmen

  • Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten eine Pauschalförderung bis zu 2.475 Euro
  • Energiekostenzuschuss II richtet sich an Unternehmen aller Größenstufen.
  • Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro (1.500 Euro pro Förderperiode) bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden.
  • Bei Zuschüssen eines Unternehmens, die insgesamt (EKZ I und EKZ II) 2 Millionen Euro übersteigen, müssen Unternehmen eine Beschäftigungsgarantie abgeben.
  • Förderung von Kostenanteilen, die schon in Preisen weitergegeben wurden ist ausgeschlossen.
  • Unterstützung im Rahmen des Energiekostenzuschusses ist somit treffsicher und nicht überschießend.