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ÖVP verlangt nach U-Ausschuss Reformen

Die nächsten Untersuchungsausschüsse des Nationalrats werden eingeläutet. Die ÖVP drängt auf Reformen für Schutz der Persönlichkeitsrechte und für faire Verfahren sowie entsprechende Regeln für TV-Übertragungen. Foto: Anna Rauchenberger

Mit einem Bekenntnis zur parlamentarischen Kontrolle und mit der Forderung nach Reformen bilanzierten ÖVP-Abgeordnete die Arbeit des Untersuchungsausschusses des Nationalrats. Dieser weise Mängel auf, sei ein Theater gewesen und die Vorwürfe hätten sich aufgelöst.

 

Bekenntnis zur parlamentarischen Kontrolle

Der Fraktionsführer der ÖVP im Ausschuss, Andreas Hanger, verwies auf die Gewaltenteilung und die Kontrolle der Regierung durch das Parlament als „wichtigste Grundprinzipien unserer Republik“. Aber im Gebrauch des Untersuchungsausschusses als Kontrollinstrument „gibt es sehr viel Luft nach oben“, hier „braucht es dringend eine Reform der Geschäftsordnung“.

 

Kritik an parteipolitischem Tribunal

Der Untersuchungsgegenstand sei – entgegen der Verfassung – nicht klar abgegrenzt gewesen, es wurde vieles untersucht. Hanger: „Und immer, wenn Landtagswahlen waren, haben wir Fragen der Landesverwaltungen diskutiert“, das „ist ein Missbrauch dieses parlamentarischen Kontrollinstruments“.

Ähnlich ÖVP Corinna Scharzenberger: Bei Landtagswahlen seien die Ehrenamtlichen aus den Bundesländern geladen worden, was nur der persönlichen Profilierung von Abgeordneten der Opposition gedient habe. Der Ausschuss war „ein parteipolitisches Tribunal“, die als Aufklärung getarnte Vorgangsweise habe lediglich der „persönlichen Diskreditierung von Politikern zu parteipolitischen Zwecken“ gedient.

 

Längst Bekanntes nochmals aufgespielt

Die ausufernde Tätigkeit des Ausschusses habe, so Hanger, zu 400 ergänzenden Beweisanträgen und letztlich zu 26,4 Millionen Aktenseiten geführt: „Diese Millionen an Seiten zu analysieren ist ein Ding der Unmöglichkeit“, sagte Hanger. „Alles war medial bekannt, es ging lediglich darum, diese Themen nochmals aufzuspielen“, erklärte Hanger in der Plenardebatte des Nationalrats zum Abschluss des Ausschusses:

So stellte dann Abg. Christian Stocker, Generalsekretär der ÖVP die Frage, ob es diesen Ausschuss eigentlich gebraucht hätte, denn „das Stück war schon geschrieben, bevor wir begonnen haben“.

 

Dürftige Erkenntnisse

„Die Erkenntnisse waren sehr, sehr dürftig“, sagte Hanger. Und Scharzenberger meinte, noch kein Untersuchungsausschuss habe „so wenig Erkenntnis gebracht und so viel Geld gekostet“.

Die Vorwürfe etwa der SPÖ gegen die ÖVP „haben jedenfalls ganz wenig mit dem zu tun, was der Verfahrensrichter in seinem Bericht geschrieben hat“.

So habe es, laut Verfahrensrichter, keine Beweise für Kickback-Zahlungen gegeben, es konnte kein Einfluss auf Personalentscheidungen festgesellt werden und in keinem Fall sei eine fachlich nicht ausreichend qualifizierte Person bestellt worden.

Der Verfahrensrichter habe, so zitierte Hanger, eine Anmerkung zur Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft (WKStA) vorgenommen, die sich ihrerseits über ihre Aufsicht beschwerte: „Eine überbordende ausufernde Kontrolltätigkeit der Dienst- und Fachaufsicht ist teilweise auf ein unangemessenes, subversives Verhalten der WKSta zurückzuführen. Die WKSta sei nicht kritikfähig und reagiere mit Anzeigen und strafrechtlichen Vorwürfen.“

 

Unterschiedliche Erzählungen

Zwischen dem Bericht des Verfahrungsrichters und dem auf öffentlicher Bühne gebotenen Nachspiel „besteht eine Differenz“, meinte Stocker. Der Bericht des Verfahrensrichters zeichne ein gänzlich anderes Bild als jenes, welches die anderen Parteien brächten. Wenn es schon um Umfragen gehe, warum sei dann die Meinungsforscherin Beinschab nicht vorgeladen worden, fragte Stocker an die Adresse der Opposition. Und warum hat sich nicht niemand dafür interessiert, was in den 1.800 Chats von Thomas Schmid stehe, die er an andere, nicht mit der ÖVP verbundene Personen gerichtet habe?

Aus dem Bericht des Verfahrensrichters verwies Stocker auf die von der FPÖ gegründeten Vereine, die dafür gebraucht wurden, um Spenden, die eigentlich der Partei zugutekommen sollten, einzusammeln. „Zumindest im Fall Stieglitz steht fest, dass er für eine Spende in der Höhe von 10.000 € an den Verein Austria in Motion in den Aufsichtsrat der ASFINAG bestellt wurde“, zitiert Stocker den Bericht des Verfahrensrichters.

 

Keine Hinweise auf Beeinflussung

Bei den Vereinen, die der ÖVP zugerechnet wurden, zitiert Stocker ebenfalls aus dem Bericht des Verfahrensrichters: „Insgesamt hat das Beweisverfahren keine Hinweise zu Geld- oder Sachleistungen an das Alois Mock Institut, sowie an die anderen ÖVP-nahen Vereine ergeben, die über die Förderung des Vereinszweckes in Form von Sponsoring oder Kooperationen und das Entgelt für Inserate hinaus, der ÖVP zugutekommen sollten, um deren Bundespolitiker in Richtung der zu untersuchenden Beweisthemen zu beeinflussen.“

Zwischen den „Märchen“ der Opposition und der objektiven Wahrheit bestehe ein großer Unterschied, sagte Stocker. Und an die Adresse der Opposition gerichtet zitierte Stocker aus Goethes „Faust“: „Da steht sie nun als armer Thor und ist so klug als wie zuvor“.

 

Reformen und Konsequenzen

Aus dem Untersuchungsausschuss seien jedenfalls einige Lehren zu ziehen, so Hanger. Der Untersuchungsgegenstand gehörte genau definiert, die Persönlichkeitsrechte müssten besser geschützt werden, Vorverurteilungen und Zitate aus Ermittlungsakten gehören abgestellt, die Verfahren beschleunigt.

Zu den nun fälligen Reformen zählte Scharzenberger das Verbot aus Ermittlungsakten zu zitieren, denn „ein Recht auf ein faires Verfahren bedeutet, dass nicht öffentlich ermittelt wird“.

Die nächsten Untersuchungsausschüsse des Nationalrats werden eingeläutet. Die ÖVP drängt auf Reformen für Schutz der Persönlichkeitsrechte und für faire Verfahren sowie entsprechende Regeln für TV-Übertragungen. Foto: Anna Rauchenberger
Die nächsten Untersuchungsausschüsse des Nationalrats werden eingeläutet. Die ÖVP drängt auf Reformen für Schutz der Persönlichkeitsrechte und für faire Verfahren sowie entsprechende Regeln für TV-Übertragungen. Foto: Anna Rauchenberger