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Parlament verschärft Verbotsgesetz

ÖVP-Justizsprecherin Gabriele Steinacker spricht beim Verbotsgesetz von einer "zero-tolerance Politik" im Kampf gegen Antisemitismus und Radikalisierung. Foto: Parlamentsdirektion/Johannes Zinner

Das Verbotsgesetz ist seit dem Jahr 1945 Teil der Rechtsordnung in Österreich. Die gesellschaftlichen, politischen sowie technischen Veränderungen verlangen eine Anpassung an die Gegebenheiten. Der Nationalrat verschärfte und erweiterte daher in seiner Dezember-Sitzung das Verbotsgesetz.

 

Verbotsgesetz ermöglicht „Zero-tolerance Politik“

Das Gesetz über das Verbot der Wiederbetätigung im Sinne der – verbotenen – Nationalsozialistischen Partei Deutschlands (NSDAP) wurde im Mai 1945 erlassen.

Jetzt wird mit der Novelle zum Verbotsgesetz eine „zero-tolerance Politik“ im Kampf gegen Antisemitismus und Radikalisierung verfolgt, erklärte ÖVP-Justizsprecherin Abg. Michaela Steinacker. Sie ist Vorsitzende des Justizausschusses des Nationalrats und Obfrau der parlamentarischen Freundschaftsgruppe Österreich-Israel.

Steinacker begründete die schärferen Maßnahmen auch mit der zunehmenden Radikalisierung der öffentlich geführten Auseinandersetzung über den Nahost-Konflikt. Diese wurde besonders durch die Attacken der Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober befeuert.

Steinacker dazu: „Besonders seit dem brutalen Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel sind wir mit einer zunehmenden Radikalisierung und mit dem Antisemitismus von Menschen und bestimmten Gruppen in Österreich konfrontiert. Staatsflaggen wurden von Gebäuden gerissen oder gar verbrannt, Symbole des Antisemitismus oder von Terrorregimen auf Demonstrationen öffentlich zur Schau gestellt. Aus diesem Grund beschließen wir heute in Umsetzung des Regierungsprogrammes und der Nationalen Strategie gegen Antisemitismus die Novelle zum Verbotsgesetz.“

 

Die Eckpunkte der Gesetzesverschärfung

  • Die Ausdehnung der österreichischen Strafrechtsgewalt auf im Ausland gesetzte Verhaltensweisen – dies vor allem aufgrund der Tatsache, dass NS-Propaganda und entsprechende Radikalisierung häufig und immer mehr im Internet um sich greifen.
  • Einen zwingenden Amts- bzw. Funktionsverlust für öffentliche Bedienstete bei einer rechtskräftigen Verurteilung aufgrund eines Verstoßes gegen das Verbotsgesetz.
  • Die Möglichkeit, NS-Devotionalien auch ohne den Zusammenhang mit einer durch konkrete Strafe bedrohten Handlung einzuziehen.
  • Künftig soll jedes Verharmlosen oder Relativieren des nationalsozialistischen Völkermordes oder anderer nationalsozialistischer Verbrechen gegen die Menschlichkeit bestraft werden können.
  • Das Abzeichen- sowie das Symbole-Gesetz werden angepasst: Wer in Zukunft beispielsweise Abzeichen der NSDAP oder Symbole der Hamas, des Islamischen Staates, der Grauen Wölfe, PKK, der Hisbollah oder etwa der Identitären öffentlich trägt, soll gleich streng bestraft werden. Die entsprechenden Verwaltungsstrafdrohungen werden angeglichen und einheitlich auf 10.000 Euro erhöht. Im Wiederholungsfall können Geldstrafen bis zu 20.000 Euro verhängt werden.
  • Außerdem werde künftig Fahnen-Delikte breiter bestraft: Das Herabreißen einer Fahne sei bisher nur bei öffentlichen Gebäuden strafbar gewesen. Sanktionen werden nun immer dann wirksam, wenn die Aktion „auf gehässige Art“ geschieht. Künstlerische Aktionen seien nicht erfasst.

„Wir als Volksvertreterinnen und Volksvertreter werden auch weiterhin dafür Sorge tragen, dass Radikalismus, Extremismus und Terrorismus bei uns keinen Platz haben. Das heute im Nationalrat beschlossene Gesetzespaket trägt Österreichs historischer Verantwortung Rechnung“, betont die ÖVP-Abgeordnete.

ÖVP-Justizsprecherin Gabriele Steinacker spricht beim Verbotsgesetz von einer "zero-tolerance Politik" im Kampf gegen Antisemitismus und Radikalisierung. Foto: Parlamentsdirektion/Johannes Zinner
ÖVP-Justizsprecherin Gabriele Steinacker spricht beim Verbotsgesetz von einer "zero-tolerance Politik" im Kampf gegen Antisemitismus und Radikalisierung. Foto: Parlamentsdirektion/Johannes Zinner