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Pensionserhöhung von 9,7 Prozent praktisch fix

Eine Offensive in der Kinderbetreuung kündigte Bundeskanzler Karl Nehammer im ORF-Gespräch an. Bild: Florian Schrötter; Beitragsbilder: ORF/BFILM

Bundeskanzler Karl Nehammer bestätigte in einem Interview, dass dieses Jahr bei der Pensionserhöhung der gesetzliche Durchschnitt der Jahresinflation herangezogen wird.

Rund 9,7 Prozent dürfte der durchschnittliche Jahresinflationswert für den Zeitraum der vergangenen 12 Monate ausmachen. Noch liegt der Fixwert von der Statistik Austria nicht vor, aber Bundeskanzler Karl Nehammer hat sich bereits festgelegt, dass dieser Wert für die diesjährige Anpassung herangezogen wird.

 

Gleiche Pensionserhöhung für alle

Zwar ist diese Regelung gesetzlich fixiert, wich aber in den vergangenen Jahren dennoch etwas ab. Niedrigere Pensionen wurden die letzten Jahre stärker erhöht als die Inflation und höhere dafür etwas geringer. (Zur-Sache berichtete)

Wie Nehammer am Freitag von mehreren Medien zitiert wird, möchte er sich dieses Jahr an der gesetzlichen Vorgabe orientieren und kein eigenes Gesetz beschließen. Der Bundeskanzler begründet das damit, dass man bei der Erhöhung ohnedies schon von „Milliardenbeträgen“ spreche, „die wirksam werden für das Budget“. „Also bei 9,7 Prozent haben wir es mit einem Prozentsatz zu tun, der sehr hoch ist“, so Nehammer wörtlich.

Die Pensionserhöhung wird im Herbat vom Nationalrat beschlossen.

Eine Offensive in der Kinderbetreuung kündigte Bundeskanzler Karl Nehammer im ORF-Gespräch an. Bild: Florian Schrötter; Beitragsbilder: ORF/BFILM
Der Mietpreisdeckel – eine von mehreren Maßnahmen, um die Inflation zu dämpfen. Unterstützungen für Haushalte und die Valorisierung von Familien- und Sozialeistungen tragen mit der Abschaffung der kalten Progression dazu bei, dass die Kaufkraft erhalten bleibt: Bundeskanzler Karl Nehammer erläuterte die Maßnahmen im ZiB2-Interview (Im Bild bei der Nationalratsdebatte zu den Mieten am 31. August 2023); Foto: Ulrike Wieser