Regierung

Pensionen 2023: sozial gerecht und treffsicher

Pensionenanpassung 2023: starke Anhebung der Ausgleichszulage, Staffelung und Direktzahlungen. Foto (am Mondsee): Imago/Panthermedia

„Das ist eine sozial gerechte und treffsichere Pensionsanpassung“ erklärte Klubobmann August Wöginger, als er und Sozialminister Johannes Rauch am Dienstag die Pensionserhöhung 2023 präsentierten. Die Eckpunkte: Eine gestaffelte Erhöhung um 10,2 Prozent Plus für Mindestpensionen, eine Erhöhung um 8,2 Prozent für den Großteil der Pensionisten und um 5,8 Prozent für höhere Pensionen. Dazu kommen eine soziale Staffelung über die erhöhte Ausgleichszulage und weitere Direktzahlungen.

 

Erhöhung und Direktzahlung

Die Regierungsparteien haben für das kommende Jahr eine soziale Staffelung der Pensionserhöhung vereinbart, heißt es in der Information der Koalitionsregierung. Ein sozial gerechter Ausgleich der hohen Inflation, der das Pensionssystem nicht auf Dauer zu stark belastet: Das war das Ziel der Gespräche zur Pensionserhöhung in der Bundesregierung. Das Ergebnis: Zur gesetzlich vorgegebenen Pensionserhöhung von 5,8 Prozent kommt eine soziale Staffelung über eine Direktzahlung.

Die Bezieher einer Ausgleichszulage – das ist faktisch die Mindestpension – erhalten 2023 ein Einkommensplus von rund 10,2 Prozent. Der Großteil der Pensionistinnen und Pensionisten kommt nächstes Jahr auf etwa 8,2 Prozent mehr an Einkommen aus dem Ruhegenuss. Das oberste Fünftel an Pensionsbeziehern – dieses beginnt bei 2.360 Euro Bruttopension – erhält die gesetzlich vorgesehene Pensionserhöhung von 5,8 Prozent. Für die sogenannten Spitzenpensionen ist ein Pauschalbetrag vorgesehen.

 

Soziale Staffelung

Die soziale Staffelung erfolgt über eine stärkere Erhöhung der Ausgleichszulage und eine Direktzahlung im März.

Auf diese Eckpunkte hat sich die Bundesregierung am Montag geeinigt, nachdem zuvor in drei Runde mit den Vertretern der Seniorenorganisationen verhandelt worden war.

Zudem wird die Ausgleichszulage – de facto die Mindestpension für in Österreich lebende Menschen – stärker erhöht als die Pensionen. Der Ausgleichszulagen-Richtsatz steigt um 7,8 Prozent von 1030 auf 1110 Euro. Sozialhilfe und Mindestsicherung erhöhen sich im selben Ausmaß. Pensionsbezieher ohne Ausgleichszulage erhalten die gesetzlich vorgesehene Pensionserhöhung von 5,8 Prozent.

Eine soziale Staffelung erfolgt über eine steuer- und abgabenfreie Direktzahlung. Bis zu einer Bruttopension von 2000 Euro im Jahr 2023 beträgt die Direktzahlung 30 Prozent einer Brutto-Monatszahlung, maximal 500 Euro. Bis 2500 Euro brutto greift eine Ausschleifregelung.

 

Großteil der Pensionisten mit mindestens 8,2 Prozent Zuwachs

Für die Bezieherinnen und Bezieher von Ausgleichszulage – die am stärksten armutsgefährdete Gruppe – ergibt sich insgesamt ein Einkommensplus von 10,2 Prozent im kommenden Jahr. Betroffen sind knapp 10 Prozent aller Pensionist:innen – rund 200.000 Personen.

Bis rund 1700 Euro Bruttopension kommen Pensionisten ohne Ausgleichszulage auf ein Einkommensplus von 8,2 Prozent. Danach reduziert sich der Zuwachs. Ab einer Höhe der Pensionen über 2360 Euro erfolgt dann die gesetzlich vorgesehene Pensionsanpassung von 5,8 Prozent. Dies betrifft rund 20 Prozent der Pensionisten. Für Pensionen über 5670 Euro gibt es einen Pauschalbetrag von circa 329 Euro.

ÖVP-Klubobmann August Wöginger: Die Pensionserhöhung 2023 wird im Oktober im Parlament behandelt. Foto: Zur-Sache

ÖVP-Klubobmann August Wöginger: Die Pensionserhöhung 2023 wird im Oktober im Parlament behandelt. Foto: Zur-Sache

Sozial gerecht und finanziell vertretbar

Durch die Mischung aus der regulären Pensionserhöhung von 5,8 Prozent und der sozialen Staffelung mit erhöhter Ausgleichszulage und mit Direktzahlung bleibt die Regelung budgetär in einem vertretbaren Rahmen: Die Pensionserhöhung belastet das Budget strukturell mit 3,35 Milliarden Euro. Die zusätzlichen Maßnahmen verursachen Kosten von rund 650 Millionen Euro.

Durch den gesetzlichen Anpassungsmechanismus erhalten Pensionisten auch über 2023 hinaus den vollen Teuerungsausgleich: Für die Pensionserhöhung 2024 wird die Inflation im Zeitraum von August 2022 bis Juli 2023 als Berechnungsbasis dienen. Dann werden die derzeit hohen monatlichen Teuerungsraten in die Berechnung der regulären Pensionserhöhung einfließen.

 

Daten und Fakten zur Pensionserhöhung 2023

  • 5,8 % für alle Pensionen in der gesetzlichen Pensionsversicherung entsprechend dem gesetzlichen Anpassungsfaktor (Inflation August 2021 – Juli 2022); Ausnahme: ab 5670 Euro Pension Pauschalbetrag von 329 Euro.
  • Ausgleichszulage: Erhöhung 5,8 % plus 20 Euro monatlicher Pauschalbetrag, das entspricht einer Erhöhung um 7,8 %; der Ausgleichszulagen-Richtsatz steigt von 1030 auf 1110 Euro pro Monat.
  • Direktzahlung: 30 % der Pensionsleistung bzw. Ausgleichszulage 2023, max. 500 Euro (voller Betrag bis 2000 Euro Bruttopension 2023, Ausschleifregelung bis 2500 Euro); Auszahlung erfolgt im März 2023.
  • Neuregelung der aliquoten Erhöhung für Neupensionen des Jahres 2022: jede und jeder Person mit Neupension erhält mindestens die halbe Pensionserhöhung.
  •  Dazu Rechenbeispiele

  • + 10,2 % für Pensionsbezieher mit Ausgleichszulage; das betrifft circa 200.000 Personen, also etwa 9 % aller Pensionisten.
  • + 8,2 % für Pensionen bis 1.700 Euro brutto; das betrifft circa 1,2 Millionen Personen, also 53 % aller Pensionisten.
  • + 8,2 % bis + 5,8 % degressiv von 1.700 bis 2.360 Euro brutto-Pension; betroffen sind 400.000 Personen, also 18 % aller Pensionisten.
  • + 5,8 % für Pensionen von 2.360 bis 5.670 Euro brutto, circa 400.000 Personen, 18 % aller Pensionisten

 

Alle Fakten zu den Entlastungen finden Sie HIER.