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Befragung von Privatgutachtern im Pilnacek-U-Ausschuss sorgt für Kritik
Die Befragungen von Peter Pilz privat beauftragte Gerichtsmediziner im Pilnacek-Untersuchungsausschuss wird von ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger scharf kritisiert. Geladen sind zwei Gutachter, die von Peter Pilz beauftragt worden sind und „weder Zugang zum Leichnam noch zu den Leichenfotos hatten“, so Hanger. Damit fehle den Gutachtern aus seiner Sicht „die wesentliche Grundlage für eine fundierte forensische Beurteilung des Falles“. Die FPÖ setzt laut Hanger damit ihren „Steuergeldverschwendungsausschuss“ fort, statt seriöse parlamentarische Aufklärungsarbeit zu leisten.
Österreich verfüge über ein bewährtes System gerichtlich beeideter und bestellter Sachverständiger, betonte der ÖVP-Fraktionsführer. „Für die Untersuchung von Todesfällen gibt es klare gesetzliche Vorgaben und unabhängige Sachverständige, die ihre Gutachten auf Basis aller Informationen erstellen.“ Die Privatgutachten im Auftrag von Pilz würden diesem Anspruch nicht gerecht. Vielmehr seien sie dazu benutzt worden, „die mittlerweile mehrfach widerlegten Verschwörungsmythen des ehemaligen Grünen-Nationalratsabgeordneten zu stützen“. Entgegen der Darstellung von Pilz seien dessen Privatgutachter auch nicht „ausgesperrt“ worden, sondern hätten schlicht keine Parteienstellung im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gehabt. Privatgutachter stünden „keinesfalls auf derselben Ebene wie offiziell beauftragte“, so der ÖVP-Abgeordnete.
Trotz offizieller Gutachten werden Privatgutachter befragt
Hanger verwies darauf, dass im Fall Pilnacek durch unterschiedliche Staatsanwaltschaften drei Gutachten eingeholt worden seien: Neben dem ursprünglichen Gutachten ein Ergänzungsgutachten sowie ein Obergutachten aus Innsbruck. Die offiziell tätigen Sachverständigen seien übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, dass Christian Pilnacek ertrunken sei und es keine Hinweise auf Fremdverschulden vorliege (Zur-Sache berichtete). „Die FPÖ ignoriert dies und macht stattdessen Privatgutachter zu zentralen Auskunftspersonen. Das hat mit seriöser Aufklärungsarbeit nichts mehr zu tun“, kritisiert Hanger.
Den Privatgutachtern müsse man allerdings zugutehalten, dass sie „die Grenzen ihrer Beurteilungsmöglichkeiten ausdrücklich festgehalten haben“. Pilz hingegen habe grundlegende Erkenntnisse der Privatgutachten „nur unvollständig wiedergegeben“.
Gerichtsverfahren gegen Pilz
Zur Untermauerung seiner Kritik erinnerte Hanger an ein Gerichtsverfahren: Die Zack Media GmbH von Pilz sei wegen zahlreicher unwahrer Behauptungen aus dessen erstem Pilnacek-Buch nicht rechtskräftig zu einer Entschädigungszahlung von 57.000 Euro und dem Ersatz der Verfahrenskosten verurteilt worden. Bei Rechtskraft des Urteils werde das Buch eingezogen. Schon deshalb sei der Untersuchungsausschuss, der auf den Behauptungen von Pilz aufbaue, zu hinterfragen.
Der Ausschuss bleibt für Hanger „ein FPÖ-Steuergeldverschwendungsausschuss ohne Erkenntnisgewinn“. Statt Aufklärung würden „auf Kosten der Steuerzahler Privatgutachter aus dem Ausland eingeflogen“, während die Erkenntnisse der gerichtlich beeideten Sachverständigen ignoriert würden. Übrig bleibe „eine teure politische Inszenierung, die dem Vertrauen in die parlamentarische Arbeit und in den Rechtsstaat schadet“.





