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Rasern und Verkehrsrowdies geht’s ans Auto
Eine Beschlagnahme von Fahrzeugen soll in Zukunft möglich sein, wenn Lenkerinnen und Lenker im Ortsgebiet um 60 km/h zu schnell unterwegs sind. Außerhalb des Ortsgebiets drohe eine Beschlagnahme, wenn das Limit um 70 km/h überschritten wird. Das und weitere Maßnahmen gegen Raser und Verkehrsrowdies hat die Bundesregeriung am Mittwoch beschlossen.
„Kein Kavaliersdelikt“
„Wenn jemand im Ortsgebiet vor einer Schule mit über 100 Stundenkilometern dahinrast und Kinder gefährdet, ist das kein Kavaliersdelikt”, stellt ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger anlässlich Beschlusses klar „Illegale Rennen auf öffentlichen Straßen, wie sie mittlerweile in ganz Österreich stattfinden, haben nichts mit Motorsport zu tun, sondern sind eine echte Gefahr”, so Ottenschläger.
Der Exekutive wird nun die notwendige Möglichkeit einer vorläufigen Beschlagnahme des Fahrzeuges gegeben. Bis dato war es – gerade in der Tuningszene – oft so, dass die Fahrzeuge auch nach schweren Vergehen einfach von anderen Personen weiterbetrieben worden sind. In weiterer Folge entscheidet die Behörde: „Als Ultima Ratio kann es auch zum Verfall und zur Versteigerung des Fahrzeuges kommen“, so der Verkehrssprecher der ÖVP.
Tempomacher Salzburg
Für eine härtere Gangart gegen Raser hatten sich in der Vergangenheit vor allem die Bundesländer Salzburg und Kärnten stark gemacht. Salzburgs Verkehrslandesrat Stefan Schnöll ist schon seit mehreren Jahren an diesem Thema dran, weil „wir durch rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr schon zu viele Menschenleben verloren haben“, so Schnöll.
„Ich bin daher sehr froh, dass es zusätzlich zum ersten Raserpaket gelungen ist, diese wichtigen Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen. Extreme Raser sind zum Teil leider unbelehrbar und werden oft zum Wiederholungstäter. Wir setzen daher genau da an, wo es dieser Gruppe wahrscheinlich am meisten wehtut, nämlich bei ihrem Heiligtum, dem Auto. Diese harte Vorgehensweise ist notwendig, um vor allem die extrem hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen, die zu einer massiven Gefährdung der Verkehrsteilnehmer führen, stärker einzudämmen“, so der Salzburger Landeshauptmann-Stellvertreter.
Nächster Schritt für mehr Verkehrssicherheit
Im ersten Raserpaket, das seit September 2021 gilt, wurden unter anderem die Strafen empfindlich erhöht und die Entzugsdauer bei Führerscheinabnahmen verdoppelt“, unterstreicht Ottenschläger. Nun geht auch die nächste Phase in die Umsetzung. „Meine Message an alle Verkehrsrowdies ist: Wenn das Fahrzeug durch extrem rücksichtslose Fahrer zur Waffe wird, ist es künftig schlicht und einfach weg.“