News
Regierung entschlossen im Kampf gegen Kinderarmut
Allen voran sind Familien, insbesondere Alleinerziehende, von der Inflation stark betroffen. Die Bundesregierung hat bereits Maßnahmen zur Entlastung von Familien getroffen. Mit Ministerratsbeschluss vom 17. Mai 2023 hat die Regierung ein weiteres umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt, das gezielt Familien mit Kindern unterstützen soll. Für das Paket werden in den nächsten zwei Jahren 147 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Beschlossen wurde dies am Donnerstag in einer Sondersitzung des Nationalrats.
Raab: Monatlicher Zuschlag für Kinder
Der konkrete Plan sieht vor, dass Bezieher von Sozialhilfe zwischen Juli und Dezember 2024 einen monatlichen Zuschlag von 60 Euro erhalten. Darüber hinaus ist ein weiterer Zuschlag von 60 Euro pro Kind vorgesehen, das in einem Sozialhilfe-Haushalt lebt.
Diese zusätzliche finanzielle Unterstützung für Kinder soll bis Dezember 2024 gewährt werden. Die Auszahlung erfolgt über die Länder, gegebenenfalls auch rückwirkend, falls die Vorlaufzeit zu kurz ist. Für diesen Teil des Maßnahmenpakets sind 124 Millionen Euro veranschlagt.
Man wolle allen in Österreich die gleichen Chancen ermöglichen, erklärte Familienministerin Susanne Raab in der Sondersitzung des Parlaments. Die erste Säule des Maßnahmenpakets sei die Entlastung von Familien mit Kindern, die kein Einkommen haben. Die zweite Säule beziehe sich auf Familien mit geringem Einkommen. Hier sei es vor allem wichtig Alleinerziehende zu entlasten und die letzte und dritte Säule betrifft Sachleistungen, die mit dem Schulbesuch zusammenhängen, betonte Raab.
Schulstartpaket erhöht und verdoppelt
Weiterhin sind 15 Millionen Euro pro Jahr für zusätzliche Sachleistungen zur Unterstützung des Schulbesuchs von Kindern aus Sozialhilfehaushalten vorgesehen. Zukünftig werden zweimal jährlich Leistungen in Höhe von 150 Euro gewährt, anstatt wie bisher einmalig 120 Euro. Dieser Förderzeitraum erstreckt sich vom Schuleintritt bis zum Ende der Sekundarstufe 2.
Durch diese Maßnahme sollen die zu Semesterbeginn anfallenden Kosten für Schulmaterialien, Lebensmittel, Kleidung und andere Güter des täglichen Bedarfs spürbar reduziert werden.
Unterstützung der Lebensmittelweitergabe
Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesregierung, acht Millionen Euro für die Jahre 2023 und 2024 zur Unterstützung von Projekten zur gemeinnützigen und kostenlosen Weitergabe von Lebensmitteln bereitzustellen. Diese Finanzmittel sollen insbesondere für Logistik und Infrastruktur, Personalaufwendungen sowie den Ankauf von Lebensmitteln verwendet werden.
Zusätzlich ist eine Finanzierung in Höhe von zwei Millionen Euro für eine digitale Drehscheibe zur Weitergabe von Lebensmittelspenden geplant.
Den Gesetzestext zum Ausgleich inflationsbedingt hoher Lebenshaltungs- und Wohnkosten, finden Sie hier.
Das Maßnahmenpaket für Familien enthält folgende Maßnahmen:
- Unterstützung für Familien mit Kindern bei Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe, Ausgleichszulage.
Für Familien mit Kindern werden monatlich 60 Euro pro Kind bis Ende 2024 automatisiert und ohne Antrag ausbezahlt, wenn ein Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe oder Ausgleichszulage vorliegt. - Unterstützung für alleinerziehende Familien mit geringem Einkomme
Für Alleinerziehende mit Kindern werden monatlich 60 Euro pro Kind bis Ende 2024 automatisiert und ohne Antrag ausbezahlt, sofern die Bezugsgrenze von 2.000 Euro brutto pro Monat nicht überschritten wird. - Aufstockung und Ausweitung von www.weiterlernen.at
Mit weiterlernen.at stellt das BMBWF bereits seit 2021 eine effektive Maßnahme bereit um sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen kostenfrei Zugang zu Lernhilfe durch NGOs und Lehramtsstudierende zu ermöglichen. Für die Aufstockung werden insgesamt 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. - Ausweitung des Schulstartpakets „Schulstartklar“
Für Kinder, die Schulen in Österreich besuchen, wird das Schulstartpaket von 120 Euro auf 150 Euro ausgeweitet und fortan zwei Mal im Jahr zur Verfügung gestellt. Dafür werden 15 Millionen Euro investiert. - Sonderzahlung für Sozialhilfebeziehende
Sozialhilfebeziehende erhalten bis Ende 2023 60 Euro pro Monat zusätzlich.